Brutto-Netto-Rechner für Ausbildung & Azubis 2026

Wie viel bleibt von deiner Ausbildungsvergütung netto übrig? Mit dem Brutto-Netto-Rechner für Ausbildung und Azubis 2026 kannst du deine regelmäßige Bruttovergütung in ein voraussichtliches Netto umrechnen.

Der Rechner ist speziell auf eine regulär vergütete betriebliche Berufsausbildung ausgerichtet. Er berücksichtigt deshalb eine wichtige Besonderheit, die ein normaler Brutto-Netto-Rechner leicht übersehen kann: Für Auszubildende gelten weder die üblichen Midijob-Regeln noch bei sehr niedriger Vergütung dieselben Regeln zur Beitragstragung wie für normale Arbeitnehmer.

Brutto-Netto-Rechner für Ausbildung & Azubis 2026

Berechne das voraussichtliche Netto deiner regelmäßigen Ausbildungsvergütung mit den besonderen Sozialversicherungsregeln für Auszubildende.

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Bei Jahresangabe wird für die Sozialversicherung eine gleichmäßige Verteilung auf 12 Monate angenommen.
Kirchensteuer
Elterneigenschaft Relevant für den Pflegeversicherungsbeitrag.
Voller kassenindividueller Satz in %. Bei Ausbildungsvergütung bis 325 € trägt der Arbeitgeber die Beiträge allein; dafür gilt der durchschnittliche Zusatzbeitrag.
Weitere Angaben
Beschäftigungsort Sachsen
Stand: 2026. Dieser Rechner ist für regulär vergütete betriebliche Berufsausbildung in Deutschland gedacht. Die besonderen Midijob-Regeln werden für Auszubildende ausdrücklich nicht angewandt. Bei regelmäßiger Ausbildungsvergütung bis 325 € monatlich wird die gesetzliche Geringverdienerregel berücksichtigt: Der Arbeitgeber trägt den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein. Sonderzahlungen, außerbetriebliche Sonderfälle, unbezahlte Ausbildung und weitere Spezialfälle sind nicht enthalten. Berechnungsmethode & Quellen

Wie wird das Azubi-Netto 2026 berechnet?

Ausgangspunkt ist deine regelmäßige Brutto-Ausbildungsvergütung. Davon werden – soweit sie in deinem Fall anfallen – Lohnsteuer sowie Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

Für die Lohnsteuer verwendet der Rechner die 2026-Berechnungslogik auf Grundlage des endgültigen Programmablaufplans des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Bei der Sozialversicherung gelten für Personen in Berufsausbildung besondere Regeln, die der Rechner getrennt vom normalen Arbeitnehmermodell behandelt.

Wenn du kein Azubi bist, sondern ein reguläres Arbeitsverhältnis berechnen möchtest, nutze den Brutto-Netto-Rechner 2026.

Die wichtigste Besonderheit: Für Azubis gilt der Midijob nicht

Auszubildende fallen nicht unter die besonderen Beitragsregeln des Übergangsbereichs. Das gilt auch dann, wenn ihre Ausbildungsvergütung innerhalb der normalen Midijob-Spanne liegt.

Für gewöhnliche Arbeitnehmer reicht der Übergangsbereich 2026 von 603,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich. Dort steigen die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung schrittweise an. Für Personen, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, sind diese Regeln jedoch ausdrücklich nicht anzuwenden.

Die Deutsche Rentenversicherung führt Auszubildende, Praktikanten und Teilnehmer an dualen Studiengängen ausdrücklich unter den Fällen auf, für die die besonderen Regelungen des Übergangsbereichs nicht gelten. Die offizielle Erläuterung findest du bei der Deutschen Rentenversicherung zum Übergangsbereich.

Das ist ein wichtiger Unterschied zu einem allgemeinen Gehaltsrechner: Eine Ausbildungsvergütung von beispielsweise 1.000 Euro wird nicht automatisch wie ein normaler Midijob mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen behandelt.

Was bedeutet die Geringverdienergrenze von 325 € für Azubis?

Für Auszubildende gibt es eine eigene Geringverdienergrenze von 325 Euro pro Monat. Bis zu dieser Grenze trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich allein.

Das bedeutet für eine regelmäßig vergütete Ausbildung bis einschließlich 325 Euro monatlich im Standardfall:

  • kein eigener Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung,
  • kein eigener Arbeitnehmerbeitrag zur Pflegeversicherung,
  • kein eigener Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung,
  • kein eigener Arbeitnehmerbeitrag zur Arbeitslosenversicherung.

Die Deutsche Rentenversicherung bestätigt ausdrücklich, dass die Geringverdienergrenze für Auszubildende bundesweit 325 Euro monatlich beträgt und der Arbeitgeber bis zu dieser Grenze den Sozialversicherungsbeitrag allein trägt. Siehe Geringverdienergrenze bei der Deutschen Rentenversicherung.

325 € Azubi-Grenze ist nicht die Minijob-Grenze

Die beiden Beträge dürfen nicht verwechselt werden. Die allgemeine Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich. Für eine Berufsausbildung gelten die Minijob-Regeln aber nicht einfach deshalb, weil die Vergütung unter 603 Euro liegt.

Für den Azubi-Rechner ist deshalb die 325-Euro-Geringverdienergrenze die entscheidende besondere Beitragsgrenze. Sie regelt, wer die Sozialversicherungsbeiträge trägt.

Was passiert bei mehr als 325 € Ausbildungsvergütung?

Liegt deine regelmäßige Ausbildungsvergütung über 325 Euro monatlich, werden die Sozialversicherungsbeiträge im normalen Ausbildungsfall zwischen Arbeitgeber und Auszubildendem aufgeteilt. Die Midijob-Ermäßigung wird dabei nicht angewendet.

Ein einfaches Beispiel zeigt den Unterschied:

Regelmäßige Azubi-Vergütung Behandlung der Arbeitnehmerbeiträge
325 € / Monat Arbeitgeber trägt die Sozialversicherungsbeiträge im Standardfall allein
1.000 € / Monat Normale Azubi-Arbeitnehmeranteile auf die tatsächliche Vergütung; keine Midijob-Ermäßigung

Bei 1.000 Euro monatlicher Ausbildungsvergütung beträgt der reguläre Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung beispielsweise 9,3 Prozent beziehungsweise 93 Euro. Ein normaler Midijob-Rechner würde an dieser Stelle zu einer anderen Beitragslogik führen und wäre für eine Berufsausbildung deshalb ungeeignet.

Welcher Zusatzbeitrag gilt bei einer Ausbildungsvergütung bis 325 €?

Für gering verdienende Auszubildende bis 325 Euro gilt beim Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung eine weitere Besonderheit: Maßgeblich ist der vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz, nicht der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse.

Dieser durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt seit dem 1. Januar 2026 2,9 Prozent. Auch diesen Beitrag trägt bei einer Ausbildungsvergütung bis 325 Euro der Arbeitgeber allein. Die Deutsche Rentenversicherung dokumentiert diese Regel ausdrücklich in ihren Informationen zum Beitragssatz.

Oberhalb der 325-Euro-Geringverdienergrenze verwendet der Rechner für gesetzlich Versicherte den von dir eingegebenen kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

Welche Sozialabgaben zahlen Azubis?

Personen, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, sind grundsätzlich in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig. Dazu gehören Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt diese Versicherungspflicht ausdrücklich für Auszubildende und andere Personen in Berufsausbildung.

Bei einer Vergütung oberhalb der 325-Euro-Grenze sind für den Arbeitnehmeranteil insbesondere diese 2026-Werte relevant:

Sozialversicherung 2026 Gesamtbeitrag Regulärer Arbeitnehmeranteil
Gesetzliche Krankenversicherung 14,6 % + Zusatzbeitrag 7,3 % + die Hälfte des Zusatzbeitrags
Rentenversicherung 18,6 % 9,3 %
Arbeitslosenversicherung 2,6 % 1,3 %
Pflegeversicherung abhängig von Elternstatus und weiteren Merkmalen individuell nach Pflegeversicherungsregeln

Beim Pflegeversicherungsbeitrag können Alter, Elternstatus, Kinder unter 25 und der Beschäftigungsort Sachsen den Arbeitnehmeranteil beeinflussen. Mehr zum Zusammenspiel der einzelnen Abzüge findest du unter Sozialabgaben vom Gehalt.

Welche Ausbildungsvergütung gilt 2026 mindestens?

Für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, beträgt die gesetzlich fortgeschriebene monatliche Mindestvergütung:

Ausbildungsjahr Mindestvergütung bei Ausbildungsbeginn 2026
1. Ausbildungsjahr 724 €
2. Ausbildungsjahr 854 €
3. Ausbildungsjahr 977 €
4. Ausbildungsjahr 1.014 €

Diese Beträge wurden für 2026 nach § 17 Berufsbildungsgesetz bekannt gemacht. Die offizielle Bekanntmachung ist bei Gesetze im Internet abrufbar.

Wichtig: Diese Tabelle bedeutet nicht, dass jeder Azubi in Deutschland 2026 genau diese Vergütung erhält. Entscheidend sind unter anderem der Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns, der konkrete Ausbildungsberuf, mögliche Tarifverträge und die für das Ausbildungsverhältnis geltenden gesetzlichen Regeln. Der Rechner selbst beurteilt nicht, ob deine vereinbarte Ausbildungsvergütung arbeitsrechtlich korrekt ist; er berechnet das Netto aus der eingegebenen Vergütung.

Fällt bei einer Ausbildung Lohnsteuer an?

Ausbildungsvergütung ist grundsätzlich Arbeitslohn. Ob tatsächlich Lohnsteuer einbehalten wird, hängt nicht allein davon ab, dass du Azubi bist, sondern unter anderem von der Höhe der Vergütung, der Steuerklasse und weiteren Lohnsteuermerkmalen.

Der Rechner verwendet deshalb keine pauschale Aussage wie „Azubis zahlen keine Steuern“. Er berechnet die Lohnsteuer für deine Eingaben nach dem BMF-Programmablaufplan 2026. So kann auch eine höhere Ausbildungsvergütung korrekt in das allgemeine Lohnsteuerverfahren eingeordnet werden.

Eine ausführlichere Erklärung zur Lohnsteuer findest du unter Lohnsteuer vom Gehalt.

Welche Angaben braucht der Azubi Brutto-Netto-Rechner?

Für die Berechnung benötigst du vor allem deine regelmäßige Ausbildungsvergütung und die steuerlichen Angaben, die für deinen Lohnsteuerabzug relevant sind.

Der Rechner berücksichtigt unter anderem:

  • monatliche oder jährliche Brutto-Ausbildungsvergütung,
  • Steuerklasse I bis VI,
  • Bundesland und Kirchensteuerpflicht,
  • Geburtsjahr,
  • Elternstatus und Kinder unter 25 für die Pflegeversicherung,
  • Kinderfreibetrag laut ELStAM,
  • Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung,
  • Beschäftigungsort Sachsen,
  • Jahresfreibetrag laut ELStAM.

Der Rechner ist bewusst auf den Standardfall einer gesetzlich versicherten betrieblichen Berufsausbildung ausgerichtet. Dadurch bleiben die Eingaben nachvollziehbar und die besonderen Azubi-Regeln können gezielt angewendet werden.

Warum gibt es im Azubi-Rechner keine normale Midijob-Entlastung?

Die fehlende Midijob-Entlastung ist kein vereinfachender Rechnerentscheid, sondern folgt aus der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Personen in Berufsausbildung. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass die besonderen Übergangsbereichsregeln für zur Berufsausbildung Beschäftigte nicht gelten.

Das schafft eine auf den ersten Blick überraschende Situation: Ein normaler Arbeitnehmer mit 1.000 Euro regelmäßigem Monatsentgelt kann unter die Midijob-Regeln fallen. Ein Auszubildender mit derselben Vergütung wird dagegen nach den besonderen Regeln der Berufsausbildung behandelt.

Genau deshalb sollte für eine Ausbildungsvergütung ein Azubi-spezifischer Rechner und nicht einfach irgendein allgemeiner Midijob- oder Gehaltsrechner verwendet werden.

Ist eine Ausbildung mit weniger als 603 € automatisch ein Minijob?

Nein. Eine zur Berufsausbildung ausgeübte Beschäftigung wird sozialversicherungsrechtlich nicht einfach zu einem Minijob, nur weil die Vergütung unter der allgemeinen Minijob-Grenze liegt.

Personen in Berufsausbildung sind grundsätzlich in den Sozialversicherungszweigen versicherungspflichtig. Für sehr niedrige Ausbildungsvergütungen greift stattdessen die besondere 325-Euro-Regel zur Beitragstragung.

Die Deutsche Rentenversicherung weist außerdem darauf hin, dass die beitragsrechtlichen Regelungen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen und den Übergangsbereich bei entsprechenden Ausbildungsverhältnissen nicht wie bei normalen Nebenjobs angewendet werden.

Warum kann die echte Azubi-Abrechnung vom Rechner abweichen?

Der Rechner ist für eine regelmäßige laufende Ausbildungsvergütung ausgelegt. Deine tatsächliche Abrechnung kann zusätzliche oder abweichende Bestandteile enthalten, zum Beispiel:

  • Einmalzahlungen oder Sonderzahlungen,
  • tarifliche Zulagen,
  • Prämien,
  • vermögenswirksame Leistungen,
  • abweichende ELStAM,
  • individuelle Krankenkassenwerte,
  • besondere Ausbildungs- oder Praktikumsformen.

Auch die 325-Euro-Regel kann bei einer Einmalzahlung Besonderheiten auslösen. Wird die Grenze nur wegen einer Einmalzahlung überschritten, gelten besondere Regeln für die Aufteilung der Beiträge aus dem Betrag oberhalb der Grenze. Solche Einmalzahlungsfälle sind im Standardrechner bewusst nicht enthalten.

Was der Azubi-Rechner nicht abbildet

Fall Behandlung
Private Krankenversicherung nicht Bestandteil des Standard-Azubi-Modells
Einmalige oder sonstige Bezüge nicht unterstützt
Sonderfälle bei Praktika nicht pauschal als Ausbildung berechnet
Mehrere gleichzeitige Beschäftigungen nicht unterstützt
Ausländische Lohnabrechnung nicht unterstützt
Arbeitsrechtliche Prüfung der Ausbildungsvergütung nicht Aufgabe des Rechners

Azubi-Rechner oder normaler Brutto-Netto-Rechner?

Situation Passender Rechner
Du erhältst eine Vergütung aus einer regulären betrieblichen Berufsausbildung. Azubi Brutto-Netto-Rechner
Du bist normal sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Brutto-Netto-Rechner 2026
Du kennst einen Brutto-Stundenlohn und deine regelmäßigen Wochenstunden. Stundenlohn Brutto-Netto-Rechner

Für Auszubildende ist die Trennung besonders wichtig, weil das normale Midijob-Modell zu falschen Arbeitnehmerbeiträgen führen kann.

Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner für Azubis

Wie viel Netto bleibt von meiner Ausbildungsvergütung?

Das hängt von deiner Brutto-Ausbildungsvergütung und deinen persönlichen Steuer- und Sozialversicherungsmerkmalen ab. Gib deine regelmäßige Vergütung oben in den Rechner ein. Er berechnet Lohnsteuer und Arbeitnehmerbeiträge nach den für 2026 hinterlegten Regeln.

Zahlen Azubis Sozialabgaben?

Grundsätzlich ja. Auszubildende sind in der Regel in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Bei einer monatlichen Ausbildungsvergütung bis einschließlich 325 Euro trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge im Standardfall jedoch allein.

Gilt die Midijob-Regel für Azubis?

Nein. Personen, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, sind von den besonderen Beitragsregeln des Übergangsbereichs ausgenommen. Das gilt auch dann, wenn ihre Vergütung zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro liegt.

Ist eine Ausbildungsvergütung unter 603 € ein Minijob?

Nein. Eine Berufsausbildung wird nicht allein wegen einer niedrigen Vergütung zu einem normalen Minijob. Für Auszubildende gelten besondere Sozialversicherungsregeln, darunter die Geringverdienergrenze von 325 Euro.

Was passiert bei genau 325 € Ausbildungsvergütung?

Bis einschließlich 325 Euro monatlicher Ausbildungsvergütung trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge im Standardfall allein. Der Arbeitnehmeranteil des Azubis beträgt dann für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung null Euro.

Was passiert bei 1.000 € Ausbildungsvergütung?

Bei 1.000 Euro liegt die Vergütung über der 325-Euro-Geringverdienergrenze. Im normalen Ausbildungsfall trägt der Azubi daher seine regulären Arbeitnehmeranteile. Die Midijob-Ermäßigung wird nicht angewendet; allein der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung beträgt bei 9,3 Prozent 93 Euro.

Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2026?

Für eine nach dem Berufsbildungsgesetz geregelte Berufsausbildung, die 2026 beginnt, beträgt die bekanntgemachte Mindestvergütung 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Andere Regeln, insbesondere Tarifverträge und der konkrete Ausbildungsbeginn, können für dein Ausbildungsverhältnis maßgeblich sein.

Berechnungsgrundlagen und Stand 2026

Stand: 2026 · zuletzt fachlich geprüft: 29. August 2026

Die steuerliche Berechnung orientiert sich am endgültigen BMF-Programmablaufplan 2026. Die besonderen Sozialversicherungsregeln für Personen in Berufsausbildung, die 325-Euro-Geringverdienergrenze und der Ausschluss der Midijob-Regeln werden anhand der Veröffentlichungen der Deutschen Rentenversicherung berücksichtigt.

Mehr zu den allgemeinen Krankenversicherungsbeiträgen findest du unter Krankenversicherungsbeitrag 2026 und zum Zusatzbeitrag unter Krankenkassen-Zusatzbeitrag 2026. Technische Annahmen, Rundung, unterstützte Fälle und Rechnerprüfungen dokumentieren wir unter Berechnungsmethode & Quellen.

Recherche und Redaktion: Muzammal Amin