Brutto-Netto-Rechner Deutschland

Brutto-Netto-Rechner 2026

Berechne dein voraussichtliches Nettogehalt nach Lohnsteuer und Sozialabgaben. Klar, transparent und mit sichtbaren Berechnungsannahmen.

✓ Berechnungsjahr 2026✓ Steuerklassen I–VI✓ Alle Bundesländer✓ GKV & PKV

Brutto-Netto-Rechner 2026

Berechnung für reguläre Arbeitnehmer in Deutschland mit laufendem Arbeitslohn.

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Euro, ohne Währungszeichen.
Für den üblichen Kirchensteuersatz. Der Beschäftigungsort Sachsen wird separat abgefragt.
Relevant u. a. für Altersentlastung und Pflegeversicherung.
Kirchensteuer
Elterneigenschaft Elterneigenschaft und Kinder unter 25 beeinflussen die Pflegeversicherung unterschiedlich.
Weitere Angaben
Nicht einfach die Kinderzahl eintragen; maßgeblich ist der ELStAM-Wert.
Voller kassenindividueller Satz in %. 2,90 % ist nur der durchschnittliche 2026-Wert.
Euro pro Jahr. Beim Faktorverfahren in Steuerklasse IV nicht gleichzeitig verwenden.
Beschäftigungsort Sachsen Die Sachsen-Sonderregel der Pflegeversicherung richtet sich nach dem Beschäftigungsort.
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Stand: 2026. Die Lohnsteuer folgt dem BMF-Programmablaufplan 2026; Sozialversicherungswerte sind für 2026 hinterlegt. Der Rechner ist eine unverbindliche Schätzung und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Sonderzahlungen, mehrere Beschäftigungen, Minijobs, Versorgungsbezüge und weitere Sonderfälle sind nicht Bestandteil dieses Hauptrechners. Berechnungsmethode & Quellen

So funktioniert der Brutto-Netto-Rechner 2026

Der Rechner startet mit deinem Bruttogehalt und ermittelt daraus die Abzüge, die für deine ausgewählte Situation relevant sind. Dazu gehören die Lohnsteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Für die Lohnsteuerberechnung orientiert sich der Rechner am endgültigen Programmablaufplan des Bundesministeriums der Finanzen für 2026. Dieser Programmablaufplan beschreibt die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer. Die endgültige Fassung für 2026 wurde am 12. November 2025 veröffentlicht.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden separat anhand der für 2026 geltenden Beitragssätze, Beitragsbemessungsgrenzen und deiner Angaben berechnet. Details zur technischen Umsetzung, zu Annahmen und Grenzen findest du in unserer Berechnungsmethode und den verwendeten Quellen.

Welche Angaben beeinflussen dein Nettogehalt?

Ein Brutto-Netto-Rechner braucht mehr als nur dein Gehalt. Zwei Arbeitnehmer mit demselben Bruttolohn können unterschiedliche Nettobeträge erhalten, weil Steuermerkmale und Sozialversicherung unterschiedlich sein können.

Bruttogehalt und Zeitraum

Du kannst dein Gehalt pro Monat oder pro Jahr eingeben. Das ist wichtig, weil die Lohnsteuerberechnung für einen Monatslohn und einen Jahreslohn nicht einfach in jedem Fall durch bloßes Multiplizieren oder Teilen mit zwölf identisch ist.

Unser Rechner berechnet deshalb einen Monats- und einen Jahreswert mit dem jeweils passenden Lohnzahlungszeitraum. Bei einer Jahresangabe wird für die Sozialversicherung angenommen, dass sich das regelmäßige Jahresbrutto gleichmäßig auf zwölf Monate verteilt. Sonderzahlungen oder stark unterschiedliche Monatsgehälter gehören deshalb nicht zum Standardfall dieses Rechners.

Steuerklasse

Die Steuerklasse beeinflusst, wie hoch der laufende Lohnsteuerabzug ausfällt. Der Rechner unterstützt die Steuerklassen I bis VI sowie bei Steuerklasse IV das Faktorverfahren.

Welche Steuerklasse für welche persönliche Situation vorgesehen ist und warum zwei Personen mit gleichem Brutto dadurch unterschiedlich viel Netto erhalten können, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag zu den Steuerklassen 1 bis 6.

Bundesland und Kirchensteuer

Das Bundesland ist vor allem für die Kirchensteuer relevant. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der reguläre Kirchensteuersatz 8 Prozent der maßgeblichen Steuer, in den übrigen Bundesländern grundsätzlich 9 Prozent.

Wenn du nicht kirchensteuerpflichtig bist, wird keine Kirchensteuer abgezogen.

Wichtig ist außerdem: Unser Rechner berechnet die Kirchensteuer nicht einfach pauschal als Prozentsatz der im Ergebnis sichtbaren Lohnsteuer. Für die Berechnung wird die dafür vorgesehene Bemessungsgrundlage aus dem BMF-Verfahren verwendet. Das ist insbesondere dann relevant, wenn Kinderfreibeträge berücksichtigt werden.

Mehr dazu findest du unter Kirchensteuer auf das Gehalt.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung

Bei gesetzlich Versicherten berücksichtigt der Rechner den allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag und den Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 2026 14,6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den allgemeinen Beitrag und den kassenindividuellen Zusatzbeitrag grundsätzlich jeweils zur Hälfte.

Der für 2026 bekanntgegebene durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt 2,9 Prozent. Das ist jedoch kein einheitlicher Satz für alle Versicherten: Jede Krankenkasse kann ihren eigenen Zusatzbeitrag festlegen. Für ein genaueres Ergebnis solltest du deshalb den tatsächlichen Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse eintragen.

Warum dieser Unterschied wichtig ist, erklären wir im Beitrag zum Krankenkassen-Zusatzbeitrag 2026.

Bei privater Krankenversicherung verwendet der Rechner stattdessen den von dir eingegebenen monatlichen Basisbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung sowie den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss. Zusätzliche Komforttarife werden nicht automatisch geschätzt.

Kinderfreibetrag und Kinder in der Pflegeversicherung sind nicht dasselbe

Das ist eine der wichtigsten Unterscheidungen im Rechner.

Der Kinderfreibetrag in den ELStAM wirkt sich beim laufenden Lohnsteuerabzug nicht auf die Höhe der Lohnsteuer selbst aus. Er beeinflusst jedoch die Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer.

Davon getrennt ist die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Pflegeversicherung. Dort können Eltern mit mehreren Kindern unter 25 einen niedrigeren Arbeitnehmerbeitrag haben.

Deshalb fragt unser Rechner diese Angaben getrennt ab, statt eine einzige unscharfe Eingabe „Anzahl Kinder“ für verschiedene Berechnungen zu verwenden.

Mehr Details findest du unter Kinderfreibetrag 2026 und Pflegeversicherungsbeitrag 2026.

Beschäftigungsort Sachsen

Bei der Pflegeversicherung gibt es für Beschäftigte in Sachsen eine andere Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Deshalb reicht es für eine saubere Berechnung nicht immer aus, nur das Wohnsitz-Bundesland zu kennen.

Unser Rechner fragt den Beschäftigungsort Sachsen separat ab. Außerhalb Sachsens liegt der reguläre Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung grundsätzlich bei 1,8 Prozent; in Sachsen beträgt der entsprechende Grundanteil des Arbeitnehmers 2,3 Prozent. Kinderlosenzuschlag und mögliche Abschläge für mehrere Kinder kommen je nach Situation hinzu.

Welche Abzüge werden vom Bruttogehalt berechnet?

Zwischen Brutto und Netto stehen zwei große Gruppen von Abzügen: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Abzug Was der Rechner berücksichtigt
LohnsteuerBerechnung nach dem BMF-Programmablaufplan 2026
SolidaritätszuschlagNur soweit er nach der 2026-Berechnung anfällt
KirchensteuerBei Kirchensteuerpflicht, einschließlich des Bundesland-Satzes
KrankenversicherungGKV-Beitrag inklusive individuellem Zusatzbeitrag oder PKV-Angaben
PflegeversicherungElternstatus, Kinder unter 25, Kinderlosenzuschlag und Sachsen-Regel
RentenversicherungArbeitnehmerbeitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze
ArbeitslosenversicherungArbeitnehmerbeitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze

Wenn du zunächst verstehen möchtest, wie diese Positionen zusammenhängen, findest du im Überblick alle wichtigen Abzüge vom Bruttogehalt.

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist keine feste Prozentzahl deines Bruttogehalts. Ihre Höhe hängt unter anderem vom Arbeitslohn, der Steuerklasse und weiteren Lohnsteuermerkmalen ab.

Der Arbeitgeber behält sie vom Arbeitslohn ein und führt sie an das Finanzamt ab. Unser Rechner verwendet für die 2026-Berechnung den aktuellen BMF-Programmablaufplan.

Eine ausführliche Erklärung findest du unter Lohnsteuer auf das Gehalt.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wird ebenfalls über die Lohnsteuerberechnung ermittelt. Er fällt nicht automatisch bei jedem Arbeitnehmer mit 5,5 Prozent der sichtbaren Lohnsteuer an, weil eine Freigrenze und eine anschließende Milderungszone gelten.

Der Rechner übernimmt die Berechnungslogik aus dem BMF-Verfahren, statt den Soli pauschal zu schätzen.

Mehr dazu: Solidaritätszuschlag auf das Gehalt 2026.

Kranken- und Pflegeversicherung

Für Kranken- und Pflegeversicherung werden 2026 beitragspflichtige Einnahmen grundsätzlich nur bis zu 5.812,50 Euro pro Monat beziehungsweise 69.750 Euro pro Jahr berücksichtigt. Einkommen oberhalb dieser Beitragsbemessungsgrenze erhöht diese Beiträge nicht weiter.

Mehr Details findest du unter Krankenversicherungsbeitrag vom Gehalt und Beitragsbemessungsgrenzen 2026.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2026 insgesamt 18,6 Prozent, der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung insgesamt 2,6 Prozent. Bei einem regulären Arbeitnehmer werden diese Beiträge grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt für Renten- und Arbeitslosenversicherung 2026 bei 8.450 Euro monatlich beziehungsweise 101.400 Euro jährlich.

Weitere Erklärungen findest du beim Rentenversicherungsbeitrag 2026 und beim Arbeitslosenversicherungsbeitrag.

Wichtige Werte für den Brutto-Netto-Rechner 2026

Einige Rechengrößen ändern sich von Jahr zu Jahr. Für 2026 sind insbesondere diese Werte für die Brutto-Netto-Berechnung relevant:

Rechengröße 2026 Wert
Grundfreibetrag12.348 € pro Jahr
Allgemeiner GKV-Beitragssatz14,6 %
Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitrag2,9 %
GKV/PV-Beitragsbemessungsgrenze5.812,50 € / Monat
RV/ALV-Beitragsbemessungsgrenze8.450 € / Monat
Rentenversicherung gesamt18,6 %
Arbeitslosenversicherung gesamt2,6 %
Minijob-Grenze603 € / Monat
Übergangsbereich Midijob603,01 € bis 2.000 € / Monat

Eine ausführlichere Zusammenfassung der aktuellen Änderungen findest du unter Brutto-Netto 2026: Änderungen bei Steuern und Sozialabgaben.

Wie behandelt der Rechner Midijobs?

Liegt dein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro, befindet es sich 2026 grundsätzlich im Übergangsbereich. Arbeitnehmer zahlen dort reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit steigendem Arbeitsentgelt schrittweise bis zum regulären Arbeitnehmeranteil anwachsen.

Unser Hauptrechner erkennt diesen Bereich für gewöhnliche gesetzlich versicherte Beschäftigungen automatisch und berücksichtigt die 2026 geltenden Übergangsbereichsformeln.

Ein regelmäßiges Monatsentgelt von höchstens 603 Euro wird dagegen nicht mit dem normalen Arbeitnehmermodell berechnet, weil für Minijobs eigene Regeln gelten. Auch eine Berufsausbildung wird nicht mit der Midijob-Logik behandelt; dafür gibt es unseren eigenen Brutto-Netto-Rechner für Ausbildung und Azubis.

Warum kann die echte Gehaltsabrechnung vom Rechner abweichen?

Ein Brutto-Netto-Rechner kann nur die Angaben berücksichtigen, die ihm bekannt sind. Deine tatsächliche Lohnabrechnung kann deshalb abweichen, wenn beispielsweise Sonderzahlungen, mehrere Beschäftigungen, geldwerte Vorteile, betriebliche Altersvorsorge, zusätzliche PKV-Tarife oder andere individuelle Abrechnungsbestandteile vorkommen.

Auch ein falscher Krankenkassen-Zusatzbeitrag kann das Ergebnis verändern. Der 2026 veröffentlichte Durchschnitt von 2,9 Prozent ist ausdrücklich kein einheitlicher Beitragssatz für alle Krankenkassen.

Unser Hauptrechner ist bewusst auf regelmäßigen Arbeitslohn von Arbeitnehmern in Deutschland ausgerichtet. Dadurch vermeiden wir eine scheinbar genaue Berechnung für Sonderfälle, die ein anderes Rechenmodell benötigen.

Was der Hauptrechner nicht abbildet

Fall Behandlung
Minijob bis 603 €Nicht mit dem normalen Arbeitnehmermodell berechnet
AusbildungEigener Azubi-Brutto-Netto-Rechner
Einmalige/SonderzahlungenNicht Bestandteil des Standardmodells
AbfindungNicht unterstützt
Firmenwagen/geldwerter VorteilNicht automatisch berücksichtigt
Versorgungsbezüge/PensionNicht unterstützt
Mehrere gleichzeitige BeschäftigungenNicht unterstützt
BeamteNicht Bestandteil dieses Rechners
SelbstständigeNicht Bestandteil dieses Rechners
Ausländische LohnabrechnungNicht unterstützt
PKV innerhalb des Midijob-BereichsIm Hauptrechner nicht unterstützt

Warum können Monatswert und Jahreswert leicht unterschiedlich wirken?

Zwölfmal der angezeigte Monatswert muss nicht in jeder einzelnen Steuerposition exakt dem separat berechneten Jahreswert entsprechen.

Unser Rechner führt für die Lohnsteuer eine eigene Berechnung für den Monatslohn und eine eigene Berechnung für den Jahreslohn durch. Rundungs- und periodenbezogene Rechenschritte können deshalb kleine Unterschiede verursachen. Bei der Sozialversicherung wird ein eingegebenes Jahresbrutto dagegen gleichmäßig auf zwölf Monate verteilt.

Gerade deshalb zeigen wir Monats- und Jahreswerte getrennt statt den Jahreswert grundsätzlich nur mit Monatswert × 12 zu erzeugen.

Brutto und Netto: Was ist eigentlich der Unterschied?

Brutto ist das Gehalt vor den auf deiner Abrechnung berücksichtigten Steuern und Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung. Netto ist der Betrag, der nach diesen Abzügen übrig bleibt.

Wie groß der Unterschied zwischen beiden Beträgen ist, lässt sich deshalb nicht mit einem einzigen festen Prozentsatz beantworten.

Eine ausführliche Erklärung findest du unter Brutto und Netto: Was ist der Unterschied?.

Wenn du stattdessen bereits weißt, wie viel du netto verdienen möchtest, kannst du mit unserem Netto-Brutto-Rechner berechnen, welches Bruttogehalt dafür unter deinen gewählten Annahmen ungefähr erforderlich ist.

Weitere Rechner für dein Gehalt

Für spezielle Berechnungsfragen stehen eigene Rechner zur Verfügung. Mit dem Stundenlohn Brutto-Netto-Rechner kannst du aus Stundenlohn und regelmäßiger Wochenarbeitszeit ein Monats- und Jahresgehalt ableiten. Der Teilzeitrechner zeigt, wie sich eine reduzierte Wochenarbeitszeit auf ein proportional angepasstes Bruttogehalt und das daraus neu berechnete Netto auswirken kann.

Für Ausbildungsvergütungen verwenden wir aufgrund der besonderen Sozialversicherungsregeln einen separaten Brutto-Netto-Rechner für Azubis.

Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner

Wie viel Netto bleibt von meinem Brutto?

Das lässt sich ohne persönliche Angaben nicht seriös als fester Prozentsatz beantworten. Entscheidend sind unter anderem Bruttogehalt, Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenversicherung, Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung und weitere Lohnsteuermerkmale. Gib deine Daten oben in den Rechner ein, um eine individuelle Schätzung zu erhalten.

Ist der Brutto-Netto-Rechner für ganz Deutschland geeignet?

Ja, der Rechner ist für reguläre Arbeitnehmer in Deutschland ausgelegt und unterstützt alle Bundesländer. Bundeslandabhängige Unterschiede wie der reguläre Kirchensteuersatz werden berücksichtigt. Für die Pflegeversicherung wird der Beschäftigungsort Sachsen separat behandelt.

Muss ich beim Zusatzbeitrag 2,9 Prozent eintragen?

Nur wenn du deinen tatsächlichen Krankenkassen-Zusatzbeitrag nicht kennst und mit dem offiziellen Durchschnittswert für 2026 rechnen möchtest. Für ein genaueres Ergebnis solltest du den kassenindividuellen Zusatzbeitrag deiner gesetzlichen Krankenkasse verwenden.

Senkt ein Kinderfreibetrag meine monatliche Lohnsteuer?

Nein. Im laufenden Lohnsteuerabzug wirken sich die Freibeträge für Kinder nicht auf die Lohnsteuer selbst aus. Sie können jedoch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer beeinflussen.

Berechnet der Rechner auch einen Midijob?

Für eine reguläre gesetzlich versicherte Beschäftigung erkennt der Rechner 2026 ein regelmäßiges Monatsentgelt zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro automatisch als Übergangsbereich und berücksichtigt die dafür vorgesehenen reduzierten Arbeitnehmerbeiträge. Minijobs bis 603 Euro werden im Hauptrechner dagegen nicht berechnet.

Kann ich mit dem Rechner mein Wunsch-Netto in Brutto umrechnen?

Dafür ist der Netto-Brutto-Rechner 2026 vorgesehen. Dort gibst du dein gewünschtes Nettogehalt ein und lässt das dafür voraussichtlich erforderliche Brutto berechnen.

Berechnungsgrundlagen und Aktualität

Stand: 2026 · zuletzt fachlich geprüft: 29. August 2026

Die steuerliche Berechnung orientiert sich am endgültigen BMF-Programmablaufplan für 2026. Für Kranken- und Pflegeversicherung werden die aktuellen Angaben des Bundesgesundheitsministeriums verwendet; die Rechengrößen für Renten-, Arbeitslosen- und Übergangsbereich stammen aus den Veröffentlichungen der Deutschen Rentenversicherung.

Die genaue technische Umsetzung, Rundung, unterstützte Fälle und Aktualisierungshistorie dokumentieren wir transparent unter Berechnungsmethode & Quellen.

Autor: Muzammal Amin