Arbeitslosenversicherungsbeitrag 2026: Arbeitnehmeranteil und Beitragsgrenze
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2026 insgesamt 2,6 Prozent. Bei regulär versicherungspflichtigen Arbeitnehmern tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich jeweils die Hälfte, also 1,3 Prozent.
Beiträge werden 2026 höchstens bis zu einem Arbeitsentgelt von 8.450 Euro monatlich beziehungsweise 101.400 Euro jährlich berechnet. Einkommen oberhalb dieser Beitragsbemessungsgrenze erhöht den Arbeitslosenversicherungsbeitrag nicht weiter.
Mit unserem Brutto-Netto-Rechner 2026 kannst du den Beitrag zusammen mit Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Lohnsteuer berechnen.
Wie hoch ist die Arbeitslosenversicherung 2026?
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2026 2,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.
| Arbeitslosenversicherung 2026 | Beitragssatz |
|---|---|
| Gesamtbeitrag | 2,6 % |
| Arbeitnehmeranteil | 1,3 % |
| Arbeitgeberanteil | 1,3 % |
Die Deutsche Rentenversicherung weist den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung mit Stand 1. Juli 2026 weiterhin mit 2,60 Prozent aus. Die aktuellen Sozialversicherungswerte findest du in der Übersicht Werte der Rentenversicherung.
Wie viel Arbeitslosenversicherung zahlt ein Arbeitnehmer?
Ein regulär arbeitslosenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer zahlt 1,3 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts.
Unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze lautet die einfache Rechnung:
Arbeitnehmerbeitrag = beitragspflichtiges Brutto × 1,3 %
Bei 4.000 Euro Monatsbrutto:
4.000 € × 1,3 % = 52,00 €
Der Arbeitgeber trägt unter denselben Standardbedingungen ebenfalls 52 Euro.
Beispiele für den Arbeitnehmerbeitrag 2026
| Monatsbrutto | Arbeitnehmeranteil 1,3 % |
|---|---|
| 2.000 € | 26,00 € |
| 3.000 € | 39,00 € |
| 4.000 € | 52,00 € |
| 5.000 € | 65,00 € |
| 8.450 € | 109,85 € |
Das Beispiel mit 2.000 Euro zeigt den regulären Beitrag am oberen Rand des Übergangsbereichs. Unterhalb von 2.000 Euro können bei einem Midijob besondere Arbeitnehmerbeiträge gelten, die nicht einfach mit 1,3 Prozent auf das volle Brutto berechnet werden.
Welche Beitragsbemessungsgrenze gilt 2026?
Die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung beträgt 2026 8.450 Euro monatlich beziehungsweise 101.400 Euro jährlich.
Sie ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung.
| Jahr | Monatliche Beitragsbemessungsgrenze |
|---|---|
| 2025 | 8.050 € |
| 2026 | 8.450 € |
Damit steigt die Grenze 2026 um 400 Euro pro Monat. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht die Rechengrößen in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026.
Wie sich diese Grenze von der niedrigeren Grenze für Kranken- und Pflegeversicherung unterscheidet, erklären wir unter Beitragsbemessungsgrenzen 2026.
Wie hoch ist der maximale Arbeitnehmerbeitrag 2026?
Der maximale reguläre Arbeitnehmerbeitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2026 109,85 Euro pro Monat.
Die Rechnung:
8.450 € × 1,3 % = 109,85 €
Auf Jahresbasis ergibt sich:
101.400 € × 1,3 % = 1.318,20 €
Wer mehr als 8.450 Euro monatlich verdient, zahlt für den darüberliegenden Entgeltteil keine zusätzlichen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Was passiert bei 10.000 € Monatsbrutto?
Bei 10.000 Euro Monatsbrutto wird der Beitrag nur aus maximal 8.450 Euro berechnet.
Der Arbeitnehmerbeitrag bleibt damit:
8.450 € × 1,3 % = 109,85 €
Die übrigen 1.550 Euro liegen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und erhöhen den Beitrag nicht weiter.
Zahlt der Arbeitgeber ebenfalls 1,3 %?
Ja, im regulären versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte.
§ 346 SGB III regelt ausdrücklich, dass die Beiträge von versicherungspflichtig Beschäftigten und Arbeitgebern grundsätzlich jeweils zur Hälfte getragen werden.
Die gesetzliche Grundlage findest du unter § 346 SGB III.
Bei 4.000 Euro beitragspflichtigem Monatsentgelt ergeben sich deshalb:
- Arbeitnehmer: 52 Euro
- Arbeitgeber: 52 Euro
- Gesamtbeitrag: 104 Euro
Ist die Arbeitslosenversicherung Teil der Sozialabgaben?
Ja. Die Arbeitslosenversicherung gehört zusammen mit Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu den klassischen Sozialabgaben eines regulär versicherungspflichtigen Arbeitnehmers.
Sie wird getrennt von der Lohnsteuer berechnet und auf der Gehaltsabrechnung als eigener Sozialversicherungsbeitrag ausgewiesen.
Den Gesamtüberblick findest du unter Sozialabgaben 2026.
Was finanziert die Arbeitslosenversicherung?
Die Beiträge dienen der Finanzierung von Leistungen der Arbeitsförderung. Dazu gehören insbesondere Leistungen, die Arbeitslosigkeit vermeiden oder beenden sollen sowie unter den jeweiligen Voraussetzungen Geldleistungen wie Arbeitslosengeld.
Die konkrete Höhe eines späteren Arbeitslosengeldanspruchs lässt sich aber nicht einfach aus dem aktuellen Monatsbeitrag ableiten. Dafür gelten eigene leistungsrechtliche Regeln, etwa zu Versicherungszeiten und Bemessungsentgelt.
RechnerNettoBrutto.de konzentriert sich auf den Abzug vom laufenden Arbeitnehmerbrutto und nicht auf die Berechnung eines späteren Arbeitslosengeldanspruchs.
Wie funktioniert die Arbeitslosenversicherung im Midijob?
Im Midijob wird der Arbeitnehmeranteil nicht einfach mit 1,3 Prozent auf das volle tatsächliche Brutto berechnet.
2026 liegt der Übergangsbereich bei einem regelmäßigen Monatsentgelt von 603,01 Euro bis 2.000 Euro. Der Faktor F beträgt 0,6619.
Die Deutsche Rentenversicherung verwendet für den Übergangsbereich zwei unterschiedliche beitragspflichtige Einnahmen:
- eine für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag und
- eine reduzierte Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmeranteil.
Die Berechnung wird für jeden Sozialversicherungszweig separat durchgeführt. Das gilt damit auch für die Arbeitslosenversicherung.
Die offiziellen 2026-Formeln findest du bei der Deutschen Rentenversicherung zum Übergangsbereich.
Beispiel: Warum 1.000 € Midijob nicht einfach 13 € Arbeitnehmerbeitrag bedeuten
Bei 1.000 Euro regelmäßigem Midijob-Entgelt wird 2026 nicht das volle Entgelt von 1.000 Euro als Arbeitnehmer-Bemessungsgrundlage verwendet.
Die Deutsche Rentenversicherung weist für 1.000 Euro tatsächliches Arbeitsentgelt eine beitragspflichtige Einnahme für den Arbeitnehmeranteil von rund 568,36 Euro aus.
Für den Arbeitslosenversicherungs-Anteil ergibt sich vereinfacht:
568,36 € × 1,3 % ≈ 7,39 €
Das ist niedriger als:
1.000 € × 1,3 % = 13,00 €
Das Beispiel zeigt, warum ein normaler Prozentrechner im Übergangsbereich zu hoch rechnen würde.
Was passiert bei genau 2.000 € im Midijob?
Bei 2.000 Euro erreicht die Arbeitnehmer-Bemessungsgrundlage 2026 wieder das volle Arbeitsentgelt.
Dadurch beträgt der Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung am oberen Rand des Übergangsbereichs:
2.000 € × 1,3 % = 26,00 €
Oberhalb des Übergangsbereichs gelten dann die normalen Arbeitnehmeranteile, solange keine andere Sonderregel greift.
Gelten die Midijob-Regeln auch für Auszubildende?
Nein. Zeiten beziehungsweise Beschäftigungen zur Berufsausbildung sind von den besonderen Regeln des Übergangsbereichs ausgenommen.
Ein Azubi mit 1.000 Euro Ausbildungsvergütung wird deshalb nicht wie ein normaler Midijobber behandelt. Für Ausbildungsvergütungen verwenden wir einen eigenen Brutto-Netto-Rechner für Ausbildung und Azubis.
Was gilt im Minijob?
Ein Minijob folgt eigenen sozialversicherungsrechtlichen Regeln und wird nicht wie eine normale versicherungspflichtige Beschäftigung mit 1,3 Prozent Arbeitnehmerbeitrag zur Arbeitslosenversicherung berechnet.
Die Minijob-Grenze beträgt 2026 603 Euro monatlich. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind grundsätzlich nicht nach dem normalen Arbeitnehmermodell in der Arbeitslosenversicherung beitragspflichtig.
Deshalb verwenden unsere allgemeinen Brutto-Netto-Rechner für Entgelt bis zur Minijob-Grenze kein gewöhnliches Arbeitnehmermodell.
Ist jeder Arbeitnehmer arbeitslosenversicherungspflichtig?
Nein. Viele abhängig Beschäftigte sind versicherungspflichtig, es gibt aber gesetzliche Ausnahmen und Fälle von Versicherungsfreiheit.
Besondere Regelungen können beispielsweise für bestimmte Beschäftigungen, Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze oder andere gesetzlich definierte Gruppen gelten.
Unser Rechner besitzt deshalb eine erweiterte Einstellung für die Arbeitslosenversicherungspflicht. Sie sollte nur deaktiviert werden, wenn für das konkrete Beschäftigungsverhältnis tatsächlich keine Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung anfallen.
Was gilt nach Erreichen der Regelaltersgrenze?
Beschäftigte können nach Erreichen der Regelaltersgrenze in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sein. In bestimmten Fällen zahlt der Arbeitnehmer dann keinen eigenen Beitrag, während der Arbeitgeber weiterhin den Arbeitgeberanteil zu tragen hat.
§ 346 Absatz 3 SGB III regelt für Beschäftigte, die wegen Vollendung des für die Regelaltersrente erforderlichen Lebensjahres versicherungsfrei sind, einen Arbeitgeberbeitrag in Höhe der Hälfte des Beitrags, der bei Versicherungspflicht zu zahlen wäre.
Solche Fälle gehören nicht zum typischen Standard-Arbeitnehmermodell und sollten anhand des konkreten Versicherungsstatus beurteilt werden.
Beeinflusst die Steuerklasse den Arbeitslosenversicherungsbeitrag?
Nein. Die Steuerklasse bestimmt nicht den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung.
Steuerklassen wirken auf den Lohnsteuerabzug. Arbeitslosenversicherungsbeiträge folgen dagegen sozialversicherungsrechtlichen Regeln und werden aus dem beitragspflichtigen Entgelt berechnet.
Eine Änderung der Steuerklasse kann deshalb dein Netto über die Lohnsteuer verändern, ohne den regulären Arbeitslosenversicherungs-Satz von 1,3 Prozent zu verändern.
Beeinflussen Kinder den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung?
Nein. Die Kinderzahl verändert den regulären Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung nicht.
Kinder sind bei der Gehaltsabrechnung insbesondere für die Pflegeversicherung sowie für bestimmte steuerliche Merkmale relevant. Für die Arbeitslosenversicherung bleibt der reguläre Arbeitnehmeranteil bei 1,3 Prozent.
Warum ist die Beitragsgrenze höher als bei der Krankenversicherung?
Arbeitslosen- und Rentenversicherung verwenden 2026 eine Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro monatlich; Kranken- und Pflegeversicherung bereits 5.812,50 Euro.
Dadurch können bei einem Monatsgehalt zwischen diesen beiden Grenzen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bereits ihr Maximum erreicht haben, während Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge noch weiter steigen.
Beispiel bei 7.000 Euro Monatsbrutto:
- Kranken- und Pflegeversicherung: maximal 5.812,50 Euro beitragspflichtig
- Arbeitslosenversicherung: volle 7.000 Euro beitragspflichtig
Häufige Fragen zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag 2026
Wie hoch ist die Arbeitslosenversicherung 2026?
2,6 Prozent insgesamt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen bei regulärer Versicherungspflicht grundsätzlich jeweils 1,3 Prozent.
Wie hoch ist der Arbeitnehmeranteil?
1,3 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?
8.450 Euro monatlich beziehungsweise 101.400 Euro jährlich.
Wie hoch ist der maximale Arbeitnehmerbeitrag?
109,85 Euro monatlich beziehungsweise 1.318,20 Euro jährlich im regulären Arbeitnehmerfall.
Wie viel zahle ich bei 4.000 € Brutto?
Bei normaler Versicherungspflicht beträgt dein Arbeitnehmerbeitrag 52 Euro monatlich.
Steigt der Beitrag bei mehr als 8.450 € weiter?
Nein. Der über der Beitragsbemessungsgrenze liegende Teil erhöht den Arbeitslosenversicherungsbeitrag nicht.
Wie wird der Beitrag im Midijob berechnet?
Im Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 Euro wird eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme für den Arbeitnehmeranteil verwendet. Deshalb sind es nicht einfach 1,3 Prozent des vollen Bruttos.
Zahlt ein Minijobber 1,3 % Arbeitslosenversicherung?
Nein, nicht nach dem normalen Arbeitnehmermodell. Minijobs folgen eigenen Versicherungs- und Beitragsregeln.
Stand und Quellen
Stand: 2026 · zuletzt fachlich geprüft: 29. August 2026
Der Beitragssatz von 2,6 Prozent wurde anhand der aktuellen Werte der Deutschen Rentenversicherung geprüft. Die Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro monatlich beziehungsweise 101.400 Euro jährlich stammt aus der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die hälftige Beitragstragung folgt § 346 SGB III; Midijob-Grenzen und -Formeln basieren auf den 2026-Informationen der Deutschen Rentenversicherung.
Den Gesamtüberblick über alle Arbeitnehmerbeiträge findest du unter Sozialabgaben 2026. Die technische Umsetzung der Arbeitslosenversicherung in unseren Rechnern ist unter Berechnungsmethode & Quellen dokumentiert.
Recherche und Redaktion: Muzammal Amin
