Solidaritätszuschlag auf das Gehalt 2026
Der Solidaritätszuschlag fällt 2026 bei Arbeitnehmern nur an, wenn die dafür maßgebliche Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage die gesetzliche Freigrenze überschreitet. Oberhalb der Freigrenze beginnt zunächst eine Milderungszone; erst danach kann der volle Zuschlag von 5,5 Prozent der Bemessungsgrundlage erreicht werden.
Deshalb lässt sich die Frage „Ab welchem Bruttogehalt zahle ich Soli?“ nicht mit einer einzigen Gehaltsgrenze für alle Arbeitnehmer beantworten. Steuerklasse, Kinderfreibeträge und andere Merkmale können die Berechnung verändern.
Mit unserem Brutto-Netto-Rechner 2026 kannst du prüfen, ob bei deinen Angaben Solidaritätszuschlag anfällt.
Was ist der Solidaritätszuschlag?
Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Bei Arbeitnehmern kann er im Lohnsteuerabzugsverfahren zusammen mit der Lohnsteuer vom Arbeitslohn einbehalten werden.
Der gesetzliche Zuschlagsatz beträgt grundsätzlich 5,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Für natürliche Personen gelten jedoch Freigrenzen und eine Milderungszone, wodurch der Zuschlag bei vielen Arbeitnehmern vollständig entfällt oder zunächst nur teilweise anfällt.
Die rechtliche Grundlage ist das Solidaritätszuschlaggesetz 1995.
Wie hoch ist die Soli-Freigrenze 2026?
Die allgemeine Freigrenze der maßgeblichen Bemessungsgrundlage beträgt 2026 20.350 Euro; bei Anwendung des Splittingverfahrens beträgt sie 40.700 Euro.
| Fall 2026 | Freigrenze der Bemessungsgrundlage |
|---|---|
| allgemeiner Fall | 20.350 € |
| Fälle nach dem Splittingverfahren | 40.700 € |
Die Freigrenzen sind in § 3 Solidaritätszuschlaggesetz festgelegt und wurden für 2026 angehoben. Das amtliche Lohnsteuer-Handbuch 2026 des Bundesfinanzministeriums nennt für 2026 genau diese Beträge.
Ist die Freigrenze von 20.350 € eine Bruttogehalt-Grenze?
Nein. Die 20.350 Euro beziehen sich nicht auf dein Bruttojahresgehalt, sondern auf die für den Solidaritätszuschlag maßgebliche steuerliche Bemessungsgrundlage.
Das ist der wichtigste Punkt bei der Soli-Berechnung. Wer die Freigrenze mit dem Bruttogehalt verwechselt, kommt zu falschen Ergebnissen.
Welche Freigrenze gilt beim monatlichen Lohnsteuerabzug?
Beim laufenden Monatslohn wird die Jahresfreigrenze auf den Lohnzahlungszeitraum heruntergebrochen. Für 2026 ergeben sich bei monatlicher Lohnzahlung folgende Schwellen der Soli-Bemessungsgrundlage:
| Steuerklasse | Monatliche Freigrenze 2026 |
|---|---|
| Steuerklasse III | 3.391,67 € |
| Steuerklassen I, II, IV, V und VI | 1.695,83 € |
Diese Beträge sind jeweils ein Zwölftel von 40.700 beziehungsweise 20.350 Euro. Auch hier handelt es sich nicht um das monatliche Bruttogehalt, sondern um die maßgebliche Bemessungsgrundlage im Lohnsteuerabzugsverfahren.
Wie wird der Solidaritätszuschlag berechnet?
Unterhalb oder genau auf der Freigrenze beträgt der Soli null Euro. Oberhalb der Freigrenze wird der Zuschlag zunächst durch die Milderungszone begrenzt.
Die gesetzliche Berechnung lässt sich vereinfacht so darstellen:
Soli = mindestens begrenzt auf 5,5 % der Bemessungsgrundlage oder 11,9 % des Betrags oberhalb der Freigrenze
Genauer gesagt darf der Solidaritätszuschlag nach § 4 SolzG nicht höher sein als 11,9 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen Bemessungsgrundlage und Freigrenze. Gleichzeitig gilt der reguläre Zuschlagsatz von 5,5 Prozent der Bemessungsgrundlage.
Die aktuelle Formel steht in § 4 Solidaritätszuschlaggesetz.
Was ist die Milderungszone beim Soli?
Die Milderungszone verhindert, dass direkt nach Überschreiten der Freigrenze sofort der volle Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent anfällt.
Stattdessen wächst der Zuschlag zunächst schrittweise. Die gesetzliche Begrenzung beträgt in dieser Zone 11,9 Prozent des Betrags, um den die maßgebliche Bemessungsgrundlage die Freigrenze überschreitet.
Vereinfachtes Beispiel zur Milderungszone
Angenommen, die maßgebliche Bemessungsgrundlage beträgt 21.000 Euro und es gilt die allgemeine Freigrenze von 20.350 Euro:
21.000 € − 20.350 € = 650 €
650 € × 11,9 % = 77,35 €
Der reguläre Zuschlag von 5,5 Prozent auf 21.000 Euro wäre deutlich höher. Wegen der Milderungsregel wäre der Soli in diesem vereinfachten Beispiel deshalb auf 77,35 Euro begrenzt.
Wichtig: Die 21.000 Euro im Beispiel sind eine angenommene Soli-Bemessungsgrundlage, kein Bruttogehalt.
Wann gilt der volle Soli von 5,5 Prozent?
Der volle Zuschlagsatz greift erst, wenn die 5,5 Prozent der Bemessungsgrundlage niedriger oder gleich der Begrenzung aus der Milderungszone sind. Bis dahin reduziert die Milderungsregel den Zuschlag.
Damit ist „5,5 Prozent Soli“ zwar der gesetzliche Normal-Zuschlagsatz, aber nicht automatisch der Betrag, der unmittelbar nach Überschreiten der Freigrenze gezahlt wird.
Ab welchem Bruttogehalt zahlt man 2026 Solidaritätszuschlag?
Es gibt keine allgemeingültige Bruttogehalt-Grenze. Der Soli knüpft an die maßgebliche Steuerbemessungsgrundlage an, nicht direkt an das Bruttogehalt.
Die tatsächlich relevante Bruttohöhe kann unter anderem abhängen von:
- Steuerklasse,
- Kinderfreibeträgen,
- Freibeträgen laut ELStAM,
- Vorsorgepauschale und Versicherungsmerkmalen,
- Lohnzahlungszeitraum,
- laufendem Arbeitslohn oder sonstigen Bezügen.
Darum können zwei Arbeitnehmer mit demselben Bruttogehalt beim Solidaritätszuschlag zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Kann man bei 90.000 € Jahresbrutto 2026 noch Soli-frei sein?
Ja, je nach persönlicher Konstellation ist das möglich. Ein offizielles Beispiel des Bundesfinanzministeriums zeigt für einen Single in Steuerklasse I ohne Kinder bei 90.000 Euro Jahresbrutto im Jahr 2026 einen Solidaritätszuschlag von 0 Euro.
Im gleichen BMF-Beispiel betrug der Soli nach dem Tarif 2025 noch 52,95 Euro. Die Tabelle verdeutlicht, warum eine pauschale Aussage wie „ab X Euro Brutto zahlt jeder Soli“ nicht zuverlässig ist.
Das Beispiel findest du beim Bundesministerium der Finanzen zu den steuerlichen Änderungen 2026.
Das BMF-Beispiel gilt für die dort genannten Annahmen und ist keine allgemeine 90.000-Euro-Grenze.
Welche Rolle spielt die Steuerklasse beim Solidaritätszuschlag?
Die Steuerklasse beeinflusst die Lohnsteuerberechnung und damit auch die Soli-Bemessungsgrundlage. Zusätzlich gelten beim laufenden Lohnsteuerabzug unterschiedliche Freigrenzen für Steuerklasse III und die übrigen Steuerklassen.
Bei monatlichem Arbeitslohn beträgt die maßgebliche Soli-Freigrenze 2026 in Steuerklasse III 3.391,67 Euro; in den Steuerklassen I, II sowie IV bis VI beträgt sie 1.695,83 Euro.
Diese Unterschiede dürfen nicht als direkte Netto-Vorteile einer Steuerklasse interpretiert werden. Wie Steuerklassen den laufenden Lohnsteuerabzug beeinflussen, erklären wir unter Steuerklassen 1 bis 6.
Wie beeinflusst der Kinderfreibetrag den Solidaritätszuschlag?
Kinderfreibeträge können die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag reduzieren. Das ist besonders wichtig, weil die Freibeträge für Kinder im laufenden Lohnsteuerabzug die Lohnsteuer selbst nicht reduzieren, wohl aber bei der Berechnung der Zuschlagsteuern berücksichtigt werden.
Das Bundesministerium der Finanzen weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kinderfreibeträge beim Lohnsteuerabzug für die Berechnung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer berücksichtigt werden.
Dadurch können zwei Arbeitnehmer mit gleicher Lohnsteuerklasse und gleichem Brutto unterschiedliche Soli-Ergebnisse haben, wenn die hinterlegten Kinderfreibeträge verschieden sind.
Mehr zu dieser oft missverstandenen Wirkung findest du unter Kinderfreibetrag 2026.
Welche Rolle spielt der Grundfreibetrag beim Soli?
Der Grundfreibetrag wirkt zunächst innerhalb des Einkommensteuertarifs und beeinflusst dadurch mittelbar die Steuer, auf der die Soli-Berechnung aufbaut. Er ist aber nicht mit der Soli-Freigrenze zu verwechseln.
2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro. Die allgemeine Soli-Freigrenze beträgt dagegen 20.350 Euro der maßgeblichen Bemessungsgrundlage.
| Grenze | 2026 | Bezieht sich auf |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € | zu versteuerndes Einkommen im Einkommensteuertarif |
| Soli-Freigrenze | 20.350 € bzw. 40.700 € | Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags |
Mehr zum steuerlichen Grundfreibetrag findest du unter Grundfreibetrag 2026.
Ist die Soli-Freigrenze ein Freibetrag?
Nein. Eine Freigrenze funktioniert anders als ein Freibetrag. Unterhalb beziehungsweise bis zur Soli-Freigrenze fällt kein Solidaritätszuschlag an. Beim Überschreiten wird aber nicht einfach nur der Betrag oberhalb der Grenze dauerhaft mit 5,5 Prozent belastet.
Stattdessen beginnt die gesetzliche Milderungszone. In ihr wird der Zuschlag über die 11,9-Prozent-Begrenzungsregel schrittweise an die volle Belastung herangeführt.
Genau deshalb sind die Begriffe Freigrenze und Freibetrag bei der Soli-Berechnung nicht austauschbar.
Ist der Solidaritätszuschlag 2026 abgeschafft?
Nein. Der Solidaritätszuschlag besteht 2026 weiterhin. Durch die erhöhten Freigrenzen fällt er bei vielen Arbeitnehmern jedoch nicht an.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. März 2025 eine Verfassungsbeschwerde gegen das Solidaritätszuschlaggesetz in der damals angegriffenen Fassung zurückgewiesen. Das Gericht stellte unter anderem fest, dass keine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Aufhebung des Solidaritätszuschlags ab dem Veranlagungszeitraum 2020 bestand.
Die Entscheidung ist beim Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26. März 2025 – 2 BvR 1505/20, veröffentlicht.
Warum zahlen viele Arbeitnehmer keinen Soli mehr?
Seit 2021 gelten deutlich höhere Freigrenzen, die den Solidaritätszuschlag für einen großen Teil der Einkommensteuerpflichtigen entfallen lassen. Die Grenzen werden zudem an steuerliche Änderungen angepasst.
Für 2026 wurde die allgemeine Freigrenze von 19.950 Euro auf 20.350 Euro angehoben; die verdoppelte Grenze für Splittingfälle steigt entsprechend auf 40.700 Euro.
Die Anhebung verschiebt auch die Milderungszone nach oben. Details zu weiteren steuerlichen Anpassungen findest du unter Brutto-Netto 2026: Änderungen bei Steuern und Sozialabgaben.
Wie wird der Soli bei sonstigen Bezügen berechnet?
Bei sonstigen Bezügen wie bestimmten Einmalzahlungen gelten eigene lohnsteuerliche Berechnungsschritte. Für den Solidaritätszuschlag wird dabei auf die nach den gesetzlichen Regeln ermittelte Jahreslohnsteuer unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge abgestellt.
Deshalb kann eine Bonus- oder Sonderzahlung nicht zuverlässig dadurch berechnet werden, dass man den Soli eines normalen Monats einfach proportional hochrechnet.
Unsere aktuellen Brutto-Netto-Rechner sind auf regelmäßigen Arbeitslohn ausgerichtet und weisen Einmalzahlungen als Sonderfall aus. Der genaue Rechnerumfang ist unter Berechnungsmethode & Quellen dokumentiert.
Wie hängen Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag zusammen?
Der Soli baut auf einer steuerlichen Bemessungsgrundlage auf, die aus der Lohnsteuerberechnung hervorgeht. Deshalb muss zuerst die Lohnsteuer nach den gesetzlichen 2026-Regeln ermittelt werden, bevor der Solidaritätszuschlag korrekt berechnet werden kann.
Die Lohnsteuer ist also nicht nur ein weiterer Abzug neben dem Soli. Sie ist Teil der steuerlichen Grundlage, aus der sich der Zuschlag ableitet.
Wie der Arbeitgeber die Lohnsteuer berechnet, erklären wir ausführlich unter Lohnsteuer auf das Gehalt.
Beispiel: Warum 5,5 % der sichtbaren Lohnsteuer nicht immer richtig sind
Die einfache Multiplikation mit 5,5 Prozent kann falsch sein, wenn die Freigrenze oder Milderungszone greift.
Angenommen, eine relevante Soli-Bemessungsgrundlage liegt nur knapp oberhalb der gesetzlichen Freigrenze. Dann begrenzt § 4 SolzG den Zuschlag auf 11,9 Prozent des Überschreitungsbetrags. Der so berechnete Betrag kann erheblich unter 5,5 Prozent der gesamten Bemessungsgrundlage liegen.
Erst wenn die Milderungszone vollständig durchlaufen ist, entspricht der Zuschlag dem vollen Satz von 5,5 Prozent.
Häufige Fragen zum Solidaritätszuschlag 2026
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag 2026?
Der gesetzliche Zuschlagsatz beträgt 5,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Wegen Freigrenze und Milderungszone kann der tatsächlich zu zahlende Soli jedoch 0 Euro oder weniger als der volle 5,5-Prozent-Betrag sein.
Wie hoch ist die Soli-Freigrenze 2026?
Die allgemeine Freigrenze beträgt 2026 20.350 Euro der maßgeblichen Bemessungsgrundlage; für Splittingfälle beträgt sie 40.700 Euro.
Ist 20.350 € die Bruttogehalt-Grenze für den Soli?
Nein. Die 20.350 Euro beziehen sich auf die Soli-Bemessungsgrundlage, nicht auf das Bruttojahresgehalt.
Wie hoch ist die monatliche Soli-Freigrenze?
Bei monatlichem Lohnsteuerabzug beträgt die maßgebliche Grenze 2026 in Steuerklasse III 3.391,67 Euro und in den Steuerklassen I, II sowie IV bis VI 1.695,83 Euro. Auch diese Werte beziehen sich auf die Bemessungsgrundlage, nicht auf das Monatsbrutto.
Zahlt jeder mit hohem Gehalt Soli?
Nicht anhand einer einzigen Bruttogehalt-Grenze. Die Berechnung hängt von der steuerlichen Bemessungsgrundlage und persönlichen Merkmalen ab. Das BMF zeigt für 2026 beispielsweise einen Single in Steuerklasse I/0 mit 90.000 Euro Jahresbrutto und 0 Euro Soli.
Ist der Soli 2026 abgeschafft?
Nein. Der Solidaritätszuschlag besteht weiterhin, fällt durch die Freigrenzen aber bei vielen Arbeitnehmern nicht an.
Beeinflussen Kinder den Solidaritätszuschlag?
Ja. Kinderfreibeträge werden beim Lohnsteuerabzug für die Bemessung des Solidaritätszuschlags berücksichtigt, obwohl sie die laufende Lohnsteuer selbst nicht reduzieren.
Stand und Quellen
Stand: 2026 · zuletzt fachlich geprüft: 29. August 2026
Die Freigrenzen, Milderungsregel und der Zuschlagsatz wurden anhand des Solidaritätszuschlaggesetzes und des amtlichen Lohnsteuer-Handbuchs 2026 geprüft. Die 2026-Beispiele zum Jahresbrutto stammen aus den veröffentlichten Berechnungsbeispielen des Bundesministeriums der Finanzen. Die verfassungsrechtliche Einordnung bezieht sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2025.
Für eine konkrete Gehaltsberechnung nutze den Brutto-Netto-Rechner 2026. Die technische Umsetzung des Soli in unseren Rechnern findest du unter Berechnungsmethode & Quellen.
Recherche und Redaktion: Muzammal Amin
