Kinderfreibetrag 2026 und seine Wirkung aufs Nettogehalt

Die Freibeträge für Kinder betragen 2026 insgesamt 9.756 Euro pro Kind, wenn die vollen Beträge für beide Eltern zusammen berücksichtigt werden. Im laufenden Lohnsteuerabzug senkt der Kinderfreibetrag die Lohnsteuer selbst jedoch nicht. Er wirkt dort vor allem auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Die 9.756 Euro bestehen rechtlich aus zwei Teilen: dem eigentlichen Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung. Bei der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt außerdem, ob Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder steuerlich günstiger sind.

Mit unserem Brutto-Netto-Rechner 2026 kannst du den Kinderfreibetragszähler aus deinen ELStAM eingeben und sehen, ob er bei deinen Angaben Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer verändert.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?

Für 2026 ergeben die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 EStG zusammen 9.756 Euro pro Kind für Eltern, denen die vollen gemeinsamen Beträge zustehen.

Bestandteil 2026 Je Elternteil Beide Eltern zusammen
Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes 3.414 € 6.828 €
Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung (BEA) 1.464 € 2.928 €
Freibeträge für Kinder insgesamt 4.878 € 9.756 €

Die Beträge stehen in § 32 Absatz 6 Einkommensteuergesetz. Das Bundesministerium der Finanzen fasst die gemeinsamen Beträge im allgemeinen Sprachgebrauch häufig als „Kinderfreibetrag“ zusammen und nennt für 2026 ebenfalls 9.756 Euro.

Warum liest man für 2026 sowohl 6.828 € als auch 9.756 €?

Weil 6.828 Euro nur der eigentliche Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum beider Eltern ist, während 9.756 Euro zusätzlich den BEA-Freibetrag enthält.

Für beide Eltern zusammen gilt 2026:

6.828 € Kinderfreibetrag + 2.928 € BEA-Freibetrag = 9.756 € Freibeträge für Kinder

Viele Übersichten nennen den Gesamtbetrag von 9.756 Euro verkürzt „Kinderfreibetrag“. Rechtlich ist die Aufteilung genauer. Für die praktische Steuerberechnung werden beide Freibeträge gemeinsam berücksichtigt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie hoch war der Kinderfreibetrag 2025?

Die gemeinsamen Freibeträge für Kinder steigen 2026 um 156 Euro von 9.600 Euro auf 9.756 Euro pro Kind.

Jahr Freibeträge für Kinder insgesamt Veränderung
2025 9.600 €
2026 9.756 € +156 €

Das Bundesministerium der Finanzen bestätigt die Erhöhung in seiner Übersicht zu den steuerlichen Änderungen 2026.

Senkt der Kinderfreibetrag meine monatliche Lohnsteuer?

Nein. Die als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal hinterlegte Zahl der Kinderfreibeträge wirkt sich im laufenden Kalenderjahr nicht auf die Lohnsteuer selbst aus.

Das Bundesministerium der Finanzen stellt ausdrücklich klar, dass Kinder im laufenden Jahr bei Arbeitnehmern über das Kindergeld berücksichtigt werden. Der Kinderfreibetragszähler als ELStAM wirkt beim Lohnsteuerabzug nur auf die Zuschlagsteuern:

  • Solidaritätszuschlag und
  • Kirchensteuer.

Die amtliche Regelung ist in den Lohnsteuer-Hinweisen 2026 zur Berücksichtigung von Kindern in den ELStAM dokumentiert.

Warum ändert sich mein Netto manchmal kaum, wenn ich den Kinderfreibetrag ändere?

Weil der Kinderfreibetragszähler im laufenden Lohnsteuerabzug nicht die Lohnsteuer reduziert. Wenn bei dir weder Solidaritätszuschlag noch Kirchensteuer anfällt, kann eine Änderung des Zählers im normalen Monatslohn deshalb sogar zu keinem sichtbaren Netto-Unterschied führen.

Das ist kein Rechenfehler. Der Zähler wird für die Bemessung der Zuschlagsteuern verwendet. Fällt eine solche Zuschlagsteuer ohnehin mit null Euro aus, gibt es dort nichts weiter zu reduzieren.

Genau deshalb sollte ein Brutto-Netto-Rechner den Kinderfreibetrag nicht pauschal als „Lohnsteuer-Rabatt“ behandeln.

Wie beeinflusst der Kinderfreibetrag den Solidaritätszuschlag?

Für den Solidaritätszuschlag wird eine Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage ermittelt, bei der die Freibeträge für Kinder berücksichtigt werden.

Im laufenden Lohnsteuerabzug wird dabei die als ELStAM gebildete Zahl der Kinderfreibeträge verwendet. Ein höherer Kinderfreibetragszähler kann deshalb die Soli-Bemessungsgrundlage senken.

Ob daraus tatsächlich weniger Solidaritätszuschlag entsteht, hängt davon ab, ob ohne die Kinderfreibeträge überhaupt ein Soli-Betrag anfiele.

Die Details zu Freigrenze und Milderungszone findest du unter Solidaritätszuschlag 2026.

Wie beeinflusst der Kinderfreibetrag die Kirchensteuer?

Auch bei der Kirchensteuer werden die Freibeträge für Kinder in der maßgeblichen Steuerbasis berücksichtigt. Deshalb kann der Kinderfreibetragszähler die Kirchenlohnsteuer reduzieren.

Der Kirchensteuersatz beträgt im Standardfall 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg und 9 Prozent in den übrigen Bundesländern. Dieser Satz wird auf die maßgebliche Kirchensteuer-Bemessungsgrundlage angewendet.

Mehr zur Berechnung findest du unter Kirchensteuer auf das Gehalt.

Was bedeutet Kinderfreibetrag 0,5 oder 1,0 in den ELStAM?

Der Kinderfreibetragszähler bildet ab, welcher Anteil der Freibeträge für ein Kind beim jeweiligen Arbeitnehmer für den Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird.

Bei den Steuerklassen I bis IV wird für ein minderjähriges, berücksichtigungsfähiges Kind typischerweise:

  • 0,5 eingetragen, wenn dem Arbeitnehmer grundsätzlich die Hälfte des Kinderfreibetrags zusteht,
  • 1,0 eingetragen, wenn dem Arbeitnehmer unter den gesetzlichen Voraussetzungen der volle Betrag zugerechnet wird.

Bei mehreren Kindern werden die Zähler addiert. Zwei Kinder mit jeweils einem halben Anteil können beispielsweise zu einem Zähler von 1,0 führen.

Die gesetzlichen Regeln zum Kinderfreibetragszähler stehen in § 38b Absatz 2 EStG.

Ist ein Kinderfreibetrag von 0,5 nur die Hälfte von 9.756 €?

Im Grundprinzip steht ein Zähler von 0,5 für den einem Elternteil zugeordneten Anteil der Freibeträge für ein Kind. Für 2026 entsprechen die gesetzlichen Beträge je Elternteil insgesamt 4.878 Euro.

Der ELStAM-Zähler wird jedoch nicht dadurch umgesetzt, dass monatlich 4.878 Euro direkt vom Bruttolohn abgezogen werden. Er fließt in die gesetzliche Berechnung der Bemessungsgrundlagen für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ein.

Darum ist diese Handrechnung falsch:

Monatsbrutto − (4.878 € ÷ 12) = neues steuerpflichtiges Monatsbrutto

Wie werden Kinder automatisch in den ELStAM berücksichtigt?

Minderjährige im Inland ansässige Kinder werden grundsätzlich automatisiert im Kinderfreibetragszähler berücksichtigt, wenn die gesetzlichen Daten vorliegen.

Nach den BMF-Regeln wird der Zähler ab dem Monat der Geburt gebildet und grundsätzlich bis zum Ende des Jahres bereitgestellt, in dem die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Kindes entfallen.

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem ein im Inland ansässiges Kind 18 Jahre alt wird, erfolgt die Berücksichtigung in der Regel automatisch.

Was gilt für volljährige Kinder?

Für volljährige Kinder wird der Kinderfreibetragszähler bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich nur auf Antrag berücksichtigt.

Ein volljähriges Kind kann beispielsweise während bestimmter Ausbildungs- oder Studienzeiten weiterhin steuerlich berücksichtigt werden. Die Voraussetzungen hängen von § 32 EStG ab.

Der Antrag kann nach den BMF-Hinweisen über Mein ELSTER oder beim Finanzamt mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und der Anlage „Kinder“ gestellt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?

Kindergeld wird laufend ausgezahlt; die Freibeträge für Kinder werden im Rahmen des steuerlichen Familienleistungsausgleichs berücksichtigt.

2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Das entspricht bei zwölf Monaten:

259 € × 12 = 3.108 € Kindergeld pro Kind und Jahr

Die gesetzlichen Freibeträge für Kinder betragen für beide Eltern zusammen 9.756 Euro. Diese beiden Werte dürfen aber nicht einfach miteinander verglichen werden, als wären es zwei gleichartige Geldzahlungen: Ein Freibetrag reduziert die steuerliche Bemessungsgrundlage, während Kindergeld als Geldleistung ausgezahlt wird.

Die Höhe des Kindergeldes 2026 ist in § 66 EStG festgelegt.

Bekommt man Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig?

Im laufenden Jahr wird Kindergeld gezahlt; bei der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob die Freibeträge für Kinder zu einer stärkeren steuerlichen Entlastung führen.

Das Einkommensteuergesetz bezeichnet dieses System als Familienleistungsausgleich. Reicht der Kindergeldanspruch für die steuerlich gebotene Freistellung des Kinderexistenzminimums nicht aus, werden bei der Veranlagung die Freibeträge berücksichtigt und der Kindergeldanspruch in der gesetzlichen Berechnung wieder hinzugerechnet.

Dadurch erhält man nicht einfach Kindergeld plus die volle Steuerwirkung des Freibetrags zusätzlich.

Die gesetzliche Grundlage steht in § 31 EStG – Familienleistungsausgleich.

Was ist die Günstigerprüfung bei Kindergeld und Kinderfreibetrag?

Bei der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt automatisch, ob der steuerliche Vorteil aus den Freibeträgen für Kinder höher ist als die Wirkung des Kindergeldanspruchs.

Ist das Kindergeld für die steuerliche Freistellung ausreichend, bleibt es bei dieser Wirkung. Sind die Freibeträge steuerlich günstiger, werden sie nach den gesetzlichen Regeln bei der Veranlagung berücksichtigt.

Du musst deshalb nicht im Voraus endgültig zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag wählen.

Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?

Es gibt keine einzige verlässliche Bruttoeinkommens-Grenze, ab der der Kinderfreibetrag für jede Familie günstiger ist.

Die Günstigerprüfung hängt von der tatsächlichen Einkommensteuerberechnung ab. Relevant sind unter anderem:

  • zu versteuerndes Einkommen,
  • Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung,
  • Anzahl und Zuordnung der Kinder,
  • Anspruch auf Kindergeld,
  • weitere steuerliche Abzüge und persönliche Verhältnisse.

Eine pauschale Aussage wie „ab 70.000 Euro lohnt sich immer der Kinderfreibetrag“ ist deshalb für eine allgemeine Informationsseite zu ungenau.

Ist der Kinderfreibetrag dasselbe wie der Grundfreibetrag?

Nein. Der Grundfreibetrag 2026 schützt das steuerliche Existenzminimum des Steuerpflichtigen selbst. Die Freibeträge für Kinder dienen der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums sowie des Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarfs eines Kindes.

2026 Grundfreibetrag Freibeträge für Kinder
Betrag 12.348 € 9.756 € pro Kind bei vollen gemeinsamen Elternbeträgen
Bezug Existenzminimum des Steuerpflichtigen Existenzminimum und BEA-Bedarf des Kindes
laufender Lohnsteuerabzug im Einkommensteuertarif enthalten ELStAM-Zähler wirkt auf Soli und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer selbst

Ist der Kinderfreibetrag dasselbe wie Steuerklasse II?

Nein. Der Kinderfreibetrag und Steuerklasse II sind unterschiedliche Lohnsteuerabzugsmerkmale.

Steuerklasse II ist für Arbeitnehmer vorgesehen, bei denen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende berücksichtigt werden kann. Der Kinderfreibetragszähler bildet dagegen die steuerlich zu berücksichtigenden Kinderanteile für die Zuschlagsteuern ab.

Eine alleinerziehende Person kann daher sowohl Steuerklasse II als auch einen Kinderfreibetragszähler in den ELStAM haben.

Mehr dazu findest du unter Steuerklassen 2026.

Sind Kinderfreibetrag und Kinder in der Pflegeversicherung dasselbe?

Nein. Diese Angaben müssen in einer Brutto-Netto-Berechnung getrennt behandelt werden.

Der Kinderfreibetragszähler ist ein steuerliches ELStAM-Merkmal und beeinflusst im laufenden Lohnsteuerabzug vor allem Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Für die Pflegeversicherung ist dagegen relevant, ob eine Person Elternteil ist und wie viele berücksichtigungsfähige Kinder unter 25 vorhanden sind. Ab dem zweiten bis zum fünften berücksichtigungsfähigen Kind kann sich der Arbeitnehmerbeitrag zur Pflegeversicherung reduzieren.

Deshalb kann jemand beispielsweise einen Kinderfreibetragszähler von 0,5 haben und für die Pflegeversicherung trotzdem eine andere Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder angeben müssen.

Die Pflegeversicherungslogik erklären wir unter Pflegeversicherungsbeitrag 2026.

Warum fragt der Brutto-Netto-Rechner Kinder zweimal ab?

Weil steuerlicher Kinderfreibetrag und Pflegeversicherungs-Kinder zwei verschiedene gesetzliche Funktionen haben.

Im Rechner werden deshalb getrennt erfasst:

  • Kinderfreibetrag laut ELStAM: für die steuerliche Berechnung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer,
  • Elternstatus und Kinder unter 25: für den Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung.

Diese Trennung verhindert, dass ein steuerlicher Kinderfreibetragswert fälschlich als Zahl der Kinder für die Pflegeversicherung verwendet wird.

Kann der Kinderfreibetrag übertragen werden?

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können Anteile der Freibeträge für Kinder auf den anderen Elternteil übertragen werden.

Die Voraussetzungen unterscheiden sich unter anderem danach, um welchen Freibetrag es geht und wie die Unterhalts- beziehungsweise Betreuungssituation aussieht. Eine pauschale Übertragung ist deshalb nicht allein aus dem Familienstand ableitbar.

Für eine laufende Gehaltsberechnung solltest du nicht selbst einen hypothetischen Anteil schätzen, sondern den tatsächlich in deinen ELStAM hinterlegten Kinderfreibetragszähler verwenden.

Wo sehe ich meinen Kinderfreibetrag?

Der für den Lohnsteuerabzug relevante Kinderfreibetragszähler gehört zu deinen ELStAM und kann auf der Lohnabrechnung beziehungsweise über die Finanzverwaltung nachvollzogen werden.

Wenn du deinen Wert in einen Brutto-Netto-Rechner überträgst, verwende möglichst genau den hinterlegten Zähler, beispielsweise 0,5 oder 1,0, statt die Zahl deiner Kinder einfach zu übernehmen.

Häufige Fragen zum Kinderfreibetrag 2026

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?

Die Freibeträge für Kinder betragen 2026 zusammen 9.756 Euro pro Kind für beide Eltern bei voller gemeinsamer Berücksichtigung. Davon entfallen 6.828 Euro auf den Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum und 2.928 Euro auf den BEA-Freibetrag.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag pro Elternteil 2026?

Je Elternteil betragen die beiden Freibeträge zusammen 4.878 Euro: 3.414 Euro Kinderfreibetrag plus 1.464 Euro BEA-Freibetrag.

Was bedeutet Kinderfreibetrag 0,5?

0,5 bezeichnet typischerweise den halben Kinderfreibetragsanteil eines Elternteils als ELStAM. Der Wert wird im laufenden Lohnsteuerabzug für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer verwendet.

Was bedeutet Kinderfreibetrag 1,0?

Ein Zähler von 1,0 kann einen vollen Kinderanteil abbilden oder beispielsweise aus zwei jeweils hälftigen Kinderanteilen entstehen. Entscheidend ist der tatsächlich als ELStAM gespeicherte Wert.

Senkt der Kinderfreibetrag meine Lohnsteuer?

Nein. Im laufenden Lohnsteuerabzug beeinflusst der Kinderfreibetragszähler nicht die Lohnsteuer selbst, sondern die Bemessung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

259 Euro pro Kind und Monat. Bei zwölf Monaten entspricht das 3.108 Euro pro Kind und Jahr.

Bekommt man Kinderfreibetrag zusätzlich zum Kindergeld?

Nicht als doppelte volle Steuerentlastung. Das Kindergeld wird laufend gezahlt; bei der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob die Freibeträge für Kinder steuerlich günstiger sind.

Sind Kinder unter 25 im Brutto-Netto-Rechner dasselbe wie der Kinderfreibetrag?

Nein. Kinder unter 25 werden für die Pflegeversicherung benötigt. Der Kinderfreibetrag ist dagegen ein steuerliches ELStAM-Merkmal. Beide Angaben können voneinander abweichen.

Stand und Quellen

Stand: 2026 · zuletzt fachlich geprüft: 29. August 2026

Die Beträge wurden anhand von § 32 EStG und den 2026-Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen geprüft. Die Wirkung des Kinderfreibetragszählers im laufenden Lohnsteuerabzug folgt den BMF-Hinweisen zu den ELStAM. Kindergeld und Günstigerprüfung richten sich nach §§ 31 und 66 EStG.

Für die vollständige Gehaltsberechnung lies Wie wird das Nettogehalt berechnet?. Wie der Kinderfreibetragszähler technisch an die 2026-Steuerberechnung übergeben wird, dokumentieren wir unter Berechnungsmethode & Quellen.

Recherche und Redaktion: Muzammal Amin

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