Darstellung der wichtigsten Abzüge vom Bruttogehalt

Abzüge vom Bruttogehalt 2026: Was wird abgezogen?

Vom Bruttogehalt werden in Deutschland vor allem Steuern und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Dazu gehören Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Wie hoch die einzelnen Abzüge ausfallen, hängt nicht nur vom Brutto ab. Steuerklasse, Krankenversicherung, Zusatzbeitrag, Kinder, Kirchensteuer, Beitragsbemessungsgrenzen und besondere Beschäftigungsformen können das Ergebnis verändern.

Wenn du deine persönlichen Abzüge direkt berechnen möchtest, nutze unseren Brutto-Netto-Rechner 2026.

Welche Abzüge gehen vom Bruttogehalt ab?

Die gesetzlichen Abzüge lassen sich in zwei Hauptgruppen einteilen: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Gruppe Abzug Typische Bedeutung
Steuern Lohnsteuer laufender Steuerabzug vom Arbeitslohn
Steuern Solidaritätszuschlag nur oberhalb der gesetzlichen Freigrenzen beziehungsweise in der Milderungszone
Steuern Kirchensteuer bei Kirchensteuerpflicht
Sozialversicherung Krankenversicherung Arbeitnehmeranteil inklusive anteiligem Zusatzbeitrag
Sozialversicherung Pflegeversicherung abhängig unter anderem von Elternstatus, Kindern und Sachsen
Sozialversicherung Rentenversicherung Arbeitnehmeranteil bis zur Beitragsbemessungsgrenze
Sozialversicherung Arbeitslosenversicherung Arbeitnehmeranteil bis zur Beitragsbemessungsgrenze

Die Entgeltbescheinigungsverordnung nennt genau diese gesetzlichen Abzüge: Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung und zur Arbeitsförderung. Die offizielle Regelung findest du in der Entgeltbescheinigungsverordnung.

Wie wird die Lohnsteuer abgezogen?

Die Lohnsteuer ist kein fester Prozentsatz vom Bruttogehalt. Sie wird anhand des steuerpflichtigen Arbeitslohns, der Steuerklasse und weiterer Lohnsteuermerkmale berechnet.

Für 2026 gilt der endgültige Programmablaufplan des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. November 2025. Dieser bildet die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer ab.

Die offizielle Grundlage ist der BMF-Programmablaufplan 2026.

Mehr zur Berechnung findest du unter Lohnsteuer vom Gehalt.

Was ist mit dem Solidaritätszuschlag?

Der Solidaritätszuschlag wird 2026 nicht automatisch bei jedem Arbeitnehmer erhoben. Freigrenzen und eine Milderungszone sorgen dafür, dass viele Arbeitnehmer keinen oder nur einen reduzierten Soli zahlen.

Deshalb ist die einfache Rechnung Lohnsteuer × 5,5 % nicht für jeden Fall korrekt. Erst oberhalb der maßgeblichen Freigrenzen und nach den gesetzlichen Berechnungsschritten kann der volle Zuschlag entstehen.

Die Einzelheiten findest du unter Solidaritätszuschlag 2026.

Wann wird Kirchensteuer abgezogen?

Kirchensteuer wird nur bei entsprechender Kirchensteuerpflicht berücksichtigt. Der reguläre Kirchensteuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg grundsätzlich 8 Prozent und in den übrigen Bundesländern 9 Prozent der maßgeblichen Steuer.

Bei der Lohnabrechnung wird dabei nicht einfach irgendein sichtbarer Lohnsteuerbetrag mit 8 oder 9 Prozent multipliziert. Die BMF-Berechnung liefert eine eigene Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer.

Mehr dazu findest du unter Kirchensteuer auf das Gehalt.

Wie hoch ist der Krankenversicherungsabzug 2026?

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2026 14,6 Prozent. Im regulären Arbeitnehmerfall werden davon 7,3 Prozent vom Arbeitnehmer getragen.

Zusätzlich kommt der Zusatzbeitrag der Krankenkasse hinzu. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen auch diesen grundsätzlich jeweils zur Hälfte.

Das Bundesgesundheitsministerium hat für 2026 einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent bekanntgegeben. Das ist aber nur ein Referenzwert. Der tatsächliche Zusatzbeitrag kann je nach Krankenkasse höher oder niedriger sein.

Die Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 5.812,50 Euro pro Monat beziehungsweise 69.750 Euro pro Jahr. Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht den jeweiligen Beitrag nicht weiter.

Die offiziellen Werte veröffentlicht das Bundesgesundheitsministerium. Eine ausführliche Erklärung findest du unter Krankenversicherungsbeitrag 2026 und Krankenkassen-Zusatzbeitrag 2026.

Wie wird die Pflegeversicherung abgezogen?

Der Pflegeversicherungsbeitrag hängt stärker von persönlichen Merkmalen ab als die anderen klassischen Sozialabgaben. Seit 2025 beträgt der Grundbeitrag 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.

Außerhalb Sachsens tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Grundbeitrag grundsätzlich jeweils zur Hälfte, also 1,8 Prozent. Kinderlose zahlen zusätzlich einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Eltern mit mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern unter 25 erhalten vom zweiten bis zum fünften Kind Abschläge von jeweils 0,25 Prozentpunkten auf den Arbeitnehmeranteil. In Sachsen gilt eine andere Beitragsverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die offiziellen Regeln sind beim Bundesgesundheitsministerium zur Pflegeversicherung dokumentiert.

Mehr Details findest du unter Pflegeversicherungsbeitrag 2026.

Wie viel Rentenversicherung wird abgezogen?

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2026 insgesamt 18,6 Prozent. Im regulären Arbeitnehmerfall beträgt der Arbeitnehmeranteil 9,3 Prozent.

Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Diese liegt 2026 in der allgemeinen Rentenversicherung bei 8.450 Euro monatlich beziehungsweise 101.400 Euro jährlich.

Mehr dazu findest du unter Rentenversicherungsbeitrag 2026.

Wie viel Arbeitslosenversicherung wird abgezogen?

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2026 insgesamt 2,6 Prozent. Der reguläre Arbeitnehmeranteil beträgt 1,3 Prozent.

Für die Beitragsberechnung gilt dieselbe Beitragsbemessungsgrenze wie in der allgemeinen Rentenversicherung: 8.450 Euro monatlich beziehungsweise 101.400 Euro jährlich.

Die aktuellen Werte veröffentlicht die Deutsche Rentenversicherung.

Mehr Details findest du unter Arbeitslosenversicherungsbeitrag 2026.

Wie hoch sind die Sozialabgaben insgesamt?

Es gibt keinen einzigen festen Arbeitnehmer-Prozentsatz, der für alle Beschäftigten gilt. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung haben unterschiedliche Beitragssätze, Beitragsgrenzen und persönliche Besonderheiten.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung kommt außerdem ein kassenindividueller Zusatzbeitrag hinzu. In der Pflegeversicherung verändern Elternstatus und Kinder den Arbeitnehmeranteil. Im Midijob gelten reduzierte Arbeitnehmerbeiträge.

Eine vollständige Einordnung findest du unter Sozialabgaben 2026.

Werden die Arbeitgeberanteile ebenfalls von meinem Brutto abgezogen?

Nein. Vom vereinbarten Arbeitnehmerbrutto werden grundsätzlich nur die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen.

Der Arbeitgeber zahlt im normalen Beschäftigungsverhältnis eigene Anteile zusätzlich. Diese gehören zu seinen Beschäftigungskosten, werden aber nicht noch einmal von deinem Bruttogehalt abgezogen.

Das ist ein häufiger Rechenfehler. Wer zum Beispiel bei der Rentenversicherung die gesamten 18,6 Prozent vom Arbeitnehmerbrutto abzieht, rechnet das Netto zu niedrig. Im regulären Fall werden beim Arbeitnehmer 9,3 Prozent berücksichtigt.

Warum ist das Steuerbrutto nicht immer gleich dem Sozialversicherungsbrutto?

Nicht jeder Entgeltbestandteil wird steuerlich und sozialversicherungsrechtlich identisch behandelt. Deshalb können auf einer Lohnabrechnung unterschiedliche Bruttobemessungsgrundlagen stehen.

Die Entgeltbescheinigungsverordnung verlangt unter anderem Angaben zum Steuerbrutto, zum Sozialversicherungsbrutto und zum Gesamtbrutto. Das Sozialversicherungsbrutto kann dabei sogar je Versicherungszweig abweichen.

Das ist wichtig, weil die Aussage „alle Abzüge werden einfach vom Gesamtbrutto berechnet“ in komplizierteren Abrechnungen nicht korrekt ist.

Ist Netto gleich Auszahlungsbetrag?

Nicht immer. Das Nettoentgelt ist nach der Entgeltbescheinigungsverordnung die Differenz aus Gesamtbrutto und gesetzlichen Abzügen. Danach können noch weitere Bezüge oder Abzüge den tatsächlich überwiesenen Betrag verändern.

Beispiele sind:

  • steuerfreie Erstattungen,
  • Vorschüsse,
  • Pfändungen,
  • bestimmte Sachbezüge,
  • sonstige Verrechnungen oder Einbehalte.

Deshalb kann der Auszahlungsbetrag auf dem Konto vom Nettoentgelt der Abrechnung abweichen. Den grundlegenden Unterschied erklären wir unter Brutto und Netto: Was ist der Unterschied?.

Welche Abzüge können zusätzlich auf der Gehaltsabrechnung auftauchen?

Neben den gesetzlichen Standardabzügen können weitere individuelle Positionen auf einer Abrechnung erscheinen. Sie sind nicht automatisch Teil einer allgemeinen Brutto-Netto-Berechnung.

Mögliche Beispiele sind:

  • betriebliche Altersvorsorge,
  • vermögenswirksame Leistungen,
  • Arbeitgeberdarlehen oder Vorschüsse,
  • Pfändungen,
  • Eigenanteile an bestimmten Zusatzleistungen,
  • geldwerte Vorteile,
  • Verrechnungen mit früheren Abrechnungen.

Ob eine Position bereits das steuerpflichtige Brutto verändert, erst nach dem Netto verrechnet wird oder nur informativ ausgewiesen ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.

Welche Abzüge gelten 2026 bei einem Midijob?

Im Midijob gelten für die Sozialversicherung besondere Arbeitnehmerbeiträge. 2026 reicht der Übergangsbereich bei gewöhnlichen Beschäftigungen von 603,01 Euro bis 2.000 Euro regelmäßigem Monatsentgelt.

Der Arbeitnehmeranteil wird in diesem Bereich nicht einfach mit den normalen Beitragssätzen auf das volle Brutto berechnet. Die Deutsche Rentenversicherung verwendet besondere Berechnungsformeln. Der Faktor F beträgt 2026 0,6619.

Unser Brutto-Netto-Rechner 2026 berücksichtigt den Übergangsbereich für gewöhnliche gesetzlich versicherte Beschäftigungen automatisch.

Warum gelten für Azubis andere Abzüge?

Auszubildende werden sozialversicherungsrechtlich nicht wie normale Midijobber behandelt. Die besonderen Midijob-Regeln gelten für Personen in Berufsausbildung nicht.

Zusätzlich existiert für Auszubildende eine Geringverdienergrenze von 325 Euro monatlich. Bis einschließlich dieser Grenze trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge im Standardfall allein.

Deshalb gibt es auf RechnerNettoBrutto.de einen eigenen Brutto-Netto-Rechner für Ausbildung und Azubis.

Welche 2026-Werte sind für die wichtigsten Abzüge relevant?

Rechengröße 2026 Wert
Grundfreibetrag 12.348 € / Jahr
Allgemeiner GKV-Beitragssatz 14,6 %
Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitrag 2,9 %
Pflegeversicherung Grundbeitrag 3,6 %
Rentenversicherung gesamt 18,6 %
Arbeitslosenversicherung gesamt 2,6 %
GKV/PV-Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € / Monat
RV/ALV-Beitragsbemessungsgrenze 8.450 € / Monat
Midijob-Bereich 603,01 € bis 2.000 € / Monat

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen 12.348 Euro. Eine Übersicht über die jährlichen Änderungen findest du unter Brutto-Netto 2026: Änderungen bei Steuern und Sozialabgaben.

Warum gibt es keinen festen Prozentsatz für alle Abzüge?

Weil Steuern und Sozialabgaben unterschiedlichen Regeln folgen. Die Lohnsteuer ist abhängig von Einkommen und persönlichen Steuermerkmalen, während Sozialversicherungsbeiträge mit Beitragssätzen und Beitragsbemessungsgrenzen arbeiten.

Dazu kommen Sonderregeln wie:

  • Midijob-Berechnung,
  • Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung,
  • Abschläge für mehrere Kinder,
  • kassenindividueller Zusatzbeitrag,
  • Kirchensteuer,
  • private Krankenversicherung,
  • Freibeträge laut ELStAM.

Darum kann derselbe Bruttobetrag bei zwei Personen zu unterschiedlichen Nettobeträgen führen.

Beispiel: Wie entsteht das Netto aus dem Brutto?

Die Nettoermittlung erfolgt nicht mit einem einzigen Abzug, sondern durch mehrere getrennte Rechenschritte.

  1. Bruttogehalt und Abrechnungszeitraum festlegen.
  2. Lohnsteuer anhand der Steuermerkmale berechnen.
  3. Solidaritätszuschlag prüfen.
  4. Kirchensteuer berücksichtigen, falls sie anfällt.
  5. Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung berechnen.
  6. Pflegeversicherungsbeitrag nach persönlichen Merkmalen berechnen.
  7. Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag berechnen.
  8. Gesetzliche Abzüge vom Brutto abziehen.

Wie diese Schritte zusammen das Nettogehalt ergeben, erklären wir ausführlich unter Wie wird das Nettogehalt berechnet?.

Häufige Fragen zu den Abzügen vom Bruttogehalt

Was wird alles vom Bruttogehalt abgezogen?

Typischerweise werden Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

Wie viel Prozent werden insgesamt vom Brutto abgezogen?

Es gibt keinen festen Gesamtprozentsatz. Die Höhe hängt unter anderem von Einkommen, Steuerklasse, Krankenversicherung, Zusatzbeitrag, Kirchensteuer, Pflegeversicherung und Beitragsbemessungsgrenzen ab.

Zahlt der Arbeitnehmer die vollen Sozialversicherungsbeiträge?

Nein. Im regulären Beschäftigungsverhältnis trägt der Arbeitnehmer nur seinen Anteil. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich eigene Anteile, die nicht nochmals vom vereinbarten Bruttogehalt abgezogen werden.

Warum steigen Sozialabgaben bei hohem Gehalt nicht unbegrenzt?

Weil Beiträge nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berechnet werden. 2026 liegt diese bei 5.812,50 Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung und bei 8.450 Euro für Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Ist der Krankenkassen-Zusatzbeitrag bei allen gleich?

Nein. Der offiziell bekanntgegebene Durchschnitt beträgt 2026 2,9 Prozent, aber jede Krankenkasse legt ihren eigenen Zusatzbeitragssatz fest.

Ist Netto gleich dem Betrag auf dem Konto?

Nicht zwingend. Nach dem Nettoentgelt können weitere Bezüge oder Abzüge verrechnet werden. Dadurch kann der tatsächliche Auszahlungsbetrag höher oder niedriger sein.

Stand und Quellen

Stand: 2026 · zuletzt fachlich geprüft: 29. August 2026

Die steuerlichen Angaben wurden anhand des BMF-Programmablaufplans 2026 und der aktuellen Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen geprüft. Die Sozialversicherungswerte basieren auf Angaben des Bundesgesundheitsministeriums und der Deutschen Rentenversicherung. Die Unterscheidung zwischen Gesamtbrutto, gesetzlichen Abzügen, Nettoentgelt und weiteren Verrechnungen orientiert sich an der Entgeltbescheinigungsverordnung.

Die technische Umsetzung unserer Rechner, Rundungsregeln und unterstützten Fälle findest du unter Berechnungsmethode & Quellen.

Recherche und Redaktion: Muzammal Amin

Ähnliche Beiträge