Beitragsbemessungsgrenzen 2026: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Beitragsbemessungsgrenzen 2026: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Für 2026 gelten zwei besonders wichtige monatliche Grenzen: 5.812,50 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung sowie 8.450 Euro für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Verdienst du mehr als die jeweilige Grenze, bleibt der darüberliegende Gehaltsteil für diesen Versicherungszweig beitragsfrei. Deshalb…
