Rentenversicherungsbeitrag 2026: Arbeitnehmeranteil und Beitragsgrenze
Rentenversicherungsbeitrag 2026: Arbeitnehmeranteil und Beitragsgrenze Der Beitragssatz zur allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2026 18,6 Prozent. Bei regulär rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich jeweils die Hälfte, also 9,3 Prozent. Der Beitrag wird jedoch nicht unbegrenzt auf das gesamte Gehalt erhoben. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 8.450 Euro monatlich beziehungsweise 101.400 Euro jährlich. Mit unserem…
