Arbeitslosenversicherungsbeitrag 2026: Arbeitnehmeranteil und Beitragsgrenze
Arbeitslosenversicherungsbeitrag 2026: Arbeitnehmeranteil und Beitragsgrenze Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2026 insgesamt 2,6 Prozent. Bei regulär versicherungspflichtigen Arbeitnehmern tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich jeweils die Hälfte, also 1,3 Prozent. Beiträge werden 2026 höchstens bis zu einem Arbeitsentgelt von 8.450 Euro monatlich beziehungsweise 101.400 Euro jährlich berechnet. Einkommen oberhalb dieser Beitragsbemessungsgrenze erhöht den Arbeitslosenversicherungsbeitrag nicht weiter….
