Solidaritätszuschlag auf das Gehalt 2026
Solidaritätszuschlag auf das Gehalt 2026 Der Solidaritätszuschlag fällt 2026 bei Arbeitnehmern nur an, wenn die dafür maßgebliche Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage die gesetzliche Freigrenze überschreitet. Oberhalb der Freigrenze beginnt zunächst eine Milderungszone; erst danach kann der volle Zuschlag von 5,5 Prozent der Bemessungsgrundlage erreicht werden. Deshalb lässt sich die Frage „Ab welchem Bruttogehalt zahle ich Soli?“ nicht mit…
